- Preiserhöhung zum 01.02.2015 Beitrag #326
keinkunde
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Wie gesagt, es gibt so viele Ausnahmen...
Schaue doch mal in den zugrunde liegenden Vertrag, vielleicht ist es dort sogar geregelt. Und wie gesagt, wenn man es ganz auf die Spitze treiben wollte, dann ist selbst ein eigenhändiges Einschreiben mit Rückschein nicht sonderlich beweiskräftig, wenn dort nur ein leeres Blatt verschickt wurde... :zwinker: 100% ist nur der Gerichtsvollzieher, der den Inhalt sogar beurkundet!
Bis wann ist denn die Kündigungsfrist? Morgen? In einem Monat, in sechs Monaten? Kurzfristig würde ICH Fax nehmen, zusätzlich vielleicht eMail und wenn man Zeit hat, dann einen ganz normalen Brief mit der Bitte um kurze Bestätigung...
Schaue doch mal in den zugrunde liegenden Vertrag, vielleicht ist es dort sogar geregelt. Und wie gesagt, wenn man es ganz auf die Spitze treiben wollte, dann ist selbst ein eigenhändiges Einschreiben mit Rückschein nicht sonderlich beweiskräftig, wenn dort nur ein leeres Blatt verschickt wurde... :zwinker: 100% ist nur der Gerichtsvollzieher, der den Inhalt sogar beurkundet!
Bis wann ist denn die Kündigungsfrist? Morgen? In einem Monat, in sechs Monaten? Kurzfristig würde ICH Fax nehmen, zusätzlich vielleicht eMail und wenn man Zeit hat, dann einen ganz normalen Brief mit der Bitte um kurze Bestätigung...