- 3play: Unitymedia verlangt 5 Monat nach Umzug Kabelanschluss Beitrag #1
Johnyy
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Hallo,
ich habe folgendes Problem: Ich habe 2012 einen 3play Vertrag abgeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt war der dafür erforderliche Kabelanschluss Teil der Mietnebenkosten.
Nun bin ich im April diesen Jahres umgezogen. Ich ging davon aus, dass auch in der neuen Wohnung ein Kabelanschlussvertrag Teil der Mietnebenkosten ist. Im Vertrag heißt es Teil der Nebenkosten sind:
Die Kosten des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteileranlage. Hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a., ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren.
Im Zuge des Anschlusses in der neuen Wohnung wurde von Unitymedia nichts über das Bestehen- oder Nichtbestehen eines Kabelanschlusses gesagt, sondern lediglich der Anschluss durch den Techniker freigeschaltet. Ein Verfügbarkeitscheck für meine neue Adresse ergibt folgendes:
Sie bezahlen den analogen Kabelanschluss bereits günstig über Ihre Mietnebenkosten. Dieser Anschluss ist Voraussetzung für alle 3play und TV-Angebote.
Nun erhielt ich kürzlich (also ca. 5 Monate, nach Umzug des Anschlusses) Besuch von einem Unitymedia-Mitarbeiter, der mich darüber informierte, dass für meine Wohnung vom Vermieter kein Kabelanschluss angemeldet ist, sondern nur für einen Teil der Wohnungen in dem Haus. Daher müsse ich künftig die 18,90€ für den Kabelanschluss zustätzlich zahlen, von einer rückwirkenden Zahlung sehe man ab. Ein Downgrade auf 1play oder 2play, sowie eine Kündigung des Vertrags seien nicht möglich
Nun frage ich mich, ob ich wirklich dazu gezwungen werden kann, einen zusätzlichen Kabelanschlussvertrag abzuschließen. Selbst wenn man annähme, dass der Vermieter nicht verpflichtet ist, einen entsprechenden Anschluss zur Verfügung zu stellen, sehe ich den Fehler zumindest teilweise bei Unitymedia, da die fälschlicherweise davon ausgingen, der erforderliche Kabelanschluss stünde bereit.
Gibt es für solche Fälle bereits Erfahrungen?
ich habe folgendes Problem: Ich habe 2012 einen 3play Vertrag abgeschlossen. Zu diesem Zeitpunkt war der dafür erforderliche Kabelanschluss Teil der Mietnebenkosten.
Nun bin ich im April diesen Jahres umgezogen. Ich ging davon aus, dass auch in der neuen Wohnung ein Kabelanschlussvertrag Teil der Mietnebenkosten ist. Im Vertrag heißt es Teil der Nebenkosten sind:
Die Kosten des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteileranlage. Hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a., ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren.
Im Zuge des Anschlusses in der neuen Wohnung wurde von Unitymedia nichts über das Bestehen- oder Nichtbestehen eines Kabelanschlusses gesagt, sondern lediglich der Anschluss durch den Techniker freigeschaltet. Ein Verfügbarkeitscheck für meine neue Adresse ergibt folgendes:
Sie bezahlen den analogen Kabelanschluss bereits günstig über Ihre Mietnebenkosten. Dieser Anschluss ist Voraussetzung für alle 3play und TV-Angebote.
Nun erhielt ich kürzlich (also ca. 5 Monate, nach Umzug des Anschlusses) Besuch von einem Unitymedia-Mitarbeiter, der mich darüber informierte, dass für meine Wohnung vom Vermieter kein Kabelanschluss angemeldet ist, sondern nur für einen Teil der Wohnungen in dem Haus. Daher müsse ich künftig die 18,90€ für den Kabelanschluss zustätzlich zahlen, von einer rückwirkenden Zahlung sehe man ab. Ein Downgrade auf 1play oder 2play, sowie eine Kündigung des Vertrags seien nicht möglich
Nun frage ich mich, ob ich wirklich dazu gezwungen werden kann, einen zusätzlichen Kabelanschlussvertrag abzuschließen. Selbst wenn man annähme, dass der Vermieter nicht verpflichtet ist, einen entsprechenden Anschluss zur Verfügung zu stellen, sehe ich den Fehler zumindest teilweise bei Unitymedia, da die fälschlicherweise davon ausgingen, der erforderliche Kabelanschluss stünde bereit.
Gibt es für solche Fälle bereits Erfahrungen?