- 3play 100 - Kundenrückgewinnung nach Preiserhöhung Beitrag #101
johnnyboy
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Ich glaube, wir lagen beide daneben!
Früher (vor der Änderung des Widerrufsrecht 2014) gab es wohl tatsächlich ein unbegrenztes Widerrufsrecht, insofern man keine oder eine fehlerhafte Belehrung erhielt.
Fälschlicherweise immer noch nachzulesen bei Wikipedia (dort hatte ich nur mal oberflächlich geschaut und gedacht, das stimmt dann wohl so!), Auzug:
Kurz gesagt, der Gesetzestext lautet nun aber gemäß § 356 BGB, Abs. 3, Satz 2:
Ganz gut und umfassend zusammengefasst ist das Ganze auch nochmal hier:
https://www.emr-sb.de/gemischte-meldungen/items/aenderungen-im-widerrufsrecht-treten-am-13-juni-2014-in-kraft-877.html
Auszug:
Früher (vor der Änderung des Widerrufsrecht 2014) gab es wohl tatsächlich ein unbegrenztes Widerrufsrecht, insofern man keine oder eine fehlerhafte Belehrung erhielt.
Fälschlicherweise immer noch nachzulesen bei Wikipedia (dort hatte ich nur mal oberflächlich geschaut und gedacht, das stimmt dann wohl so!), Auzug:
Spätestens 6 Monate nach Vertragsschluss, bei der Lieferung von Waren allerdings nicht vor Erhalt der Widerrufsbelehrung in Textform, erlischt es. Das bedeutet, dass ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung ein Widerruf unbefristet möglich ist.
Kurz gesagt, der Gesetzestext lautet nun aber gemäß § 356 BGB, Abs. 3, Satz 2:
Das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem in Absatz 2 oder § 355 Absatz 2 Satz 2 genannten Zeitpunkt.
Ganz gut und umfassend zusammengefasst ist das Ganze auch nochmal hier:
https://www.emr-sb.de/gemischte-meldungen/items/aenderungen-im-widerrufsrecht-treten-am-13-juni-2014-in-kraft-877.html
Auszug:
Ebenfalls entfallen ist die Möglichkeit eines unbefristeten Widerrufs in Fällen, in denen der Unternehmer den Verbraucher fehlerhaft oder gar nicht belehrt hat. Hier endet die Widerrufsmöglichkeit gemäß § 356 Abs. 3 S. 2 BGB nunmehr spätestens 12 Monate und 14 Tage nach dem Tag, an dem die Frist bei erfolgter ordnungsgemäßer Belehrung begonnen hätte.