Es wäre doch Wahnsinn, wenn die Hersteller explizit in den Gerätedetails "VF-Kompatibel" angeben müssten.
Wo kämen wir da denn hin?
Ähm, da
sind wir doch schon seit Anbeginn der Öffnung des Endgerätemarktes für Breitbandanschlüsse, vor ca. 13 Jahren, als die Telekom ihre ADSL-Schnittstelle freigab. Das war damals genau das gleiche: Die Telekom forderte den Exoten ADSL Annex B für ihre Schnittstelle, global "üblich" war aber Annex A. Da gab es auch so manche "geile" Hardware, die im Prinzip sogar Annex B-fähig gewesen wäre, aber der Hersteller eine entsprechende Firmware nicht einmal zu Erstellen bereit war. So verstaubte manches Gerät bei mir im Regal...
Und heute ist es bei der Telekom auch nicht anders: Der "Sonderweg" PPPoE-VLAN7 sorgt dafür, dass die Endgeräteauswahl für VDSL-Anschlüsse überschaubar bleibt.
Also es ist seit jeher üblich, dass Hersteller ihre Breitbandmodems/router speziell an den deutschen Markt anpassen müssen, und dann die entsprechende Schnittstellenkompatibilität bescheinigen.
Soweit ich das verstehe, ist nur gefordert,
dass eine Schnittstellenbeschreibung bereitgestellt wird -
inhaltlich hat der Anbieter freie Hand, und könnte dort selbst völlig proprietäre Schnittstellen beschreiben, solange die Beschreibung nur ausreicht, ein damit kompatibles Gerät bauen zu können.
Aber wenn es jemandem gelingt, einen Passus im Gesetz zu finden, aus dem hervorgeht, dass der Anbieter "branchenübliche" Schnittstellen für eine größtmögliche Endgeräteauswahl verwenden muss, dann den bitte auch gegen die Telekom anwenden, damit die ihr PPPoE-VLAN7 endlich aufs Altenteil schickt.
Mich wundert eher, dass die BNA nicht gerade ueberschwaenglichen Elan zeigt, fuer die vermeintlichen Rechte des Kunden einzutreten. Und ohne BNA nuetzen mir meine Rechte wenig.
Ich glaube, da herrscht ein tiefgreifendes Missverständnis: Es geht bei der Endgerätefreiheit doch nicht um Rechte der Verbraucher, sondern darum, einen
freien Markt zu schaffen. Die Maßnahme richtet sich mehr an Hersteller als an Verbraucher. Und die BNetzA ist auch keine Verbraucherschutzorganisation, die Rolle nimmt der VZBV ein. Als z.B. die BNetzA für die Umsetzung der Transparenzverordnung definieren sollte, was denn nun eine vertragskonforme Leistung ist, hat der VZBV klar die Position vertreten, dass die beworbenen Datenraten auch im Speedtest erreichbar sein müssen, technisch ist das ja einfach durch entsprechende Überprovisionierung zu lösen. Aber die BNetzA hat sich von den (DSL-)Anbietern auf 90% "runterhandeln" lassen, also muss ein Anschluss nie mehr als 90% von dem leisten, was auf dem Werbeplakat steht - und die Telekom nutzt das auch weidlich aus. Transparenz ist anders. Verbraucherschutz auch, aber für den ist wie gesagt die BNetzA auch nicht zuständig.