Geeignete Endgeräte existieren.
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Dies wird jedoch verweigert von UM.
Selbst wenn man dir die SIP-Daten rausrücken würde, würden sie dir wohl nichts nützen: Wenn in der Schnittstellenbeschreibung von Unitymedia nichts davon drinsteht, dass man mehr als ein Endgerät am Anschluss betreiben kann, darf der Server bei Unitymedia einem (weiteren) Telefoniegerät die Verbindung verweigern, wenn bereits ein anderes Gerät - nämlich die ConnectBox - angeschlossen ist.
Du hättest zwar wahrscheinlich ein Recht auf die SIP-Daten, nützen würden sie dir aber nicht - es sei denn, du kaufst dir ein eigenes Modem, das (im Gegensatz zur ConnectBox) keine Telefoniefunktion hat (oder bei dem man sie abschalten kann).
Mit der Rufnummernübernahme wurde mir zugesichert, die neue alte Nummer auf meiner FritzBox (hinter der CB als LAN-Router) nutzen zu können. Dafür benötige ich die SIP Zugangsdaten. Die Topographie war UM in diesem Gespräch bekannt und eine extra Rücksprache der Hotline mit der Technik bestätigte, dass dies kein Problem ist.
Das hat jetzt aber nichts mit der Routerfreiheit zu tun.
Ich bin jetzt kein Jurist, gehe aber davon aus, dass UM in diesem Fall die Versprechungen auch einhalten muss, die gemacht wurden sind.
Aber nicht wegen der Routerfreiheit, sondern weil man dir vor Vertragsabschluss bestimmte Zusagen gemacht hast, ohne die du den Vertrag wohl nicht unterschrieben hättest.
Nur wird es ohne Zeugen schwer sein, nachzuweisen, dass dieses Gespräch stattgefunden hat.
Ich habe jetzt einen (Beschwerde-)Vorgang bei der Bundesnetzagentur gestartet. Dies löst das Problem eher langfristig.
Wobei ich nicht weiß, welche Folgen das für die anderen Kunden haben würde. Ein Beispiel wären IPv4-Anschlüsse oder DS-native-Anschlüsse:
Im Gesetz steht drin, dass ein Provider keine Leistungen anbieten darf, die nicht in der Schnittstellenbeschreibung beschrieben sind. Einige Altkunden haben UM aber dazu überredet (oder sogar regelrecht angebettelt), ihren IPv4-Anschluss nach einer Vertragsumstellung behalten zu dürfen oder natives DualStack geschaltet zu bekommen. Laut Gesetz müsste UM diese Bitten der Kunden ablehnen. Wenn der Beamte der Behörde, der die Beschwerde bearbeitet, einen schlechten Tag hat, wird er verlangen, dass UM die entsprechenden Kunden auf DS-lite zurückschaltet.
Und es geht noch weiter:
Wahrscheinlich wird UM die Schnittstellenbeschreibung überarbeiten müssen, da sonst die ganzen alten Modems ausgetauscht werden müssen. Dann wird offiziell reingeschrieben, dass im Tarif XYZ (mit der FritzBox) SIP verwendet wird und im Tarif ABC (mit der ConnectBox) VoC. Dumm für die ganzen Kunden mit dem billigen Tarif, dass es zur Zeit keine geeigneten Geräte auf dem freien Markt zu kaufen gibt.
Die Kunden, die den billigen Tarif nehmen und sich eine eigene FritzBox anschaffen wollen, stehen dumm da, da die FritzBox mit dem billigen Tarif schlichtweg nicht funktioniert, da sie kein VoC kann.
Bereits vor ein paar Jahren habe ich darüber spekuliert, was denn die billigste Möglichkeit für einen Kabel-Provider ist, um das Gesetz für die Routerfreiheit umzusetzen: Die Schnittstellenbeschreibung so zu ändern, dass die Modem-Daten (MAC-Adresse usw.) als "Zugangsdaten" gelten. Man schreibt dann rein, dass "ein Modem notwendig ist, bei dem man diese Daten abändern kann". Für Kunden, die ein Modem haben, bei dem diese Daten nicht einstellbar sind (und das sind zur Zeit ausnahmslos alle Modems), bietet der Provider freiwillig aus Kulanz den Service an, diese Zugangsdaten so abzuändern, dass das "nicht der Schnittstellenbeschreibung entsprechende" Modem trotzdem funktioniert.
Wenn das aktuelle Verfahren ("Modem wird auf Anruf provisioniert" anstatt: "Zugangsdaten werden dem Kunden bei Vertragsabschluss ausgehändigt") von den Behörden kritisiert wird, müsste UM an dieser stelle sowieso irgendetwas machen. Warum also nicht die billigste Variante, die möglich ist?
In allen drei Fällen (DS-lite, VoC, einstellbare MAC-Adressen) wären die Kunden die Dummen, wenn UM auf eine Beschwerde der Bundesnetzagentur entsprechend reagieren würde.