Unitymedia Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009

Diskutiere Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Da Du ja den Änderungen widersprochen hast, treten diese nicht in Kraft. Da diese gar nicht in Kraft treten, hast Du eben kein...
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #151
Warum schreibt man mir das nicht?
Und was sagt uns nun Punkt 5.4
Sofern der Kunde mit Änderungen nicht einverstanden ist, kann der Vertrag innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Änderung
mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen.

Da Du ja den Änderungen widersprochen hast, treten diese nicht in Kraft. Da diese gar nicht in Kraft treten, hast Du eben kein Sonderkündigungsrecht. Dein Vertrag läuft nun bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit MIT DEN ALTEN AGB wie gewohnt weiter.
 
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #152
Warum schreibt man mir das nicht?
Und was sagt uns nun Punkt 5.4
Sofern der Kunde mit Änderungen nicht einverstanden ist, kann der Vertrag innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Änderung
mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen.

Da Du ja den Änderungen widersprochen hast, treten diese nicht in Kraft. Da diese gar nicht in Kraft treten, hast Du eben kein Sonderkündigungsrecht. Dein Vertrag läuft nun bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit MIT DEN ALTEN AGB wie gewohnt weiter.

Ich verstehe aber nicht, warum Unitymedia mir das nicht schreibt. Ich lasse mich gerne Belehren und würde mich auf einen besseren Kundensevice diesbezüglich freuen. :kratz:
 
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #153
Obwohl Um ein Telekommunikationsunternehmen ist, liegt die Stärke leider NICHT in der Kommunikation mit dem Kunden... :zwinker:
 
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #154
Für mich heißt das, es gibt ein Sonderkündigungsrecht.
Nein, gibt es nicht. Lies es nochmal.
Insbesondere diese Passage:
8.6 Widerspricht der Kunde der Änderung, so gelten die bisherigen Allgemeinen und/oder Besonderen Geschäftsbedingungen unverändert fort.
Dein Vertrag gilt also unverändert bis?
 
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #155
Also in meinem Anschreiben stand nichts von einer außerordentlichen Kündigung drinnen, wenn man widerspricht. Daher versteh ich nicht, woher die Aufregung kommt... warum sollte UM schreiben, was alles nicht passiert, wenn man was tut? Es steht auch nicht drinnen, dass man 20€ geschenkt bekommt... soll man sich da auch aufregen? :p
 
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #156
Warum schreibt man mir das nicht?
Und was sagt uns nun Punkt 5.4
Sofern der Kunde mit Änderungen nicht einverstanden ist, kann der Vertrag innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Änderung
mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen.
Macht der Kunde von diesem Sonderkündigungsrecht gebrauch, wird die Änderung nicht wirksam und der Vertrag mit Wirkung des Inkrafttreten der Änderung beendet.
Kündigt der Kunde nicht oder nicht fristgemäß, wird der Vertrag zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt mit einem angepassten Leistungsangebot fortgesetzt.
Stand: November 2008

Für mich heißt das, es gibt ein Sonderkündigungsrecht.
... mit welchen Änderungen bist du denn nicht einverstanden ? Wenn du den neuen AGB widersprochen hast, dann gelten für dich weiterhin die alten AGB. Somit kommt es zu keinerlei Veränderungen deines Vertrages und weil der Vertrag unverändert bleibt, gibt es logischerweise auch keinerlei Sonderkündigungsrechte.

Der von dir erwähnte Punkt 5 "Entgelte, Änderungen der Entgelte und Zahlungsbedingungen" haben keinerlei Bezug zu Änderungen der AGB. Dieser Punkt bezieht sich, wie die Rubrik schon sagt, auf Entgelt und Änderungen der Entgelte und Zahlungsbedingungen. Mit der Änderung der AGB hat es jedoch keine Änderung in Sachen Entgelte und Zahlungsbedingungen gegeben und somit gibt es auch kein Sonderkündigungsrecht ...
 
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #157
Ich glaube das Problem liegt im Umgang mit den Wiederspruchsschreiben!
 
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #158
Ich verstehe jetzt, daß es kein Sonderkündigungsrecht hierbei gibt. Das hätte mir Unitymedia doch auch schreiben können und ich hätte mir weitere Schreiben sparen können.
Die AGB ist so klein gedruckt, daß ich mit Brille das kaum lesen konnte/kann. Warum ich mit den neuen AGB nicht einverstanden bin, ist mein Problem.
Was solls, weiter als sei nichts geändert.
 
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #159
Was solls, weiter als sei nichts geändert.
Das willst du doch? Du hast doch den neuen AGB widersprochen, EBEN WEIL du keine Änderung haben willst. :confused:

(Oder war die AGB-Änderung nur ein Vorwand um möglichst flott aus dem Vertrag zu kommen? :D )
 
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #160
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #161
Hallo!

Das initiierte Thema führte zu einer interessanten Diskussion. Die vielen Beiträge habe ich selektiv gelesen. Ich möchte das Problem von einer anderen Seite angehen, wobei ich weder für die Contrafraktion noch Profraktion tendieren möchte.

Wenn sich die AGB ändern, ist es schon kundenfreundlich, wenn das Unternehmen diese dem Kunden in gedruckter Form zukommen lässt. Das ist längst nicht Standard. Die mitunter kleine Schriftgröße ist in der Tat für einige ein Problem (z. B. alterbedingte Sehminderung). Zum Glück gibt es das Internet, sodass man sich auf der Homepage die neuen AGB ansehen und downloaden kann. Die kleine Schrift wird aus Kostengründen gewählt. Dass kenne ich z. B. von meinem Energieversorger (kleine Schrift = wenig Papier = geringe Portokosten).

Wem geänderte AGB nicht zusagen, weil sie beispielsweise einseitig sind oder Rechte einschränken sollten, muss aktiv werden und nicht jammern. Dass ist natürlich mit Arbeit und Zeit verbunden, lässt sich aber leider nicht vermeiden. Änderungen in den AGB sind z. B. Fristen oder neue Gebühren.

Höhere Gebühren könnten z. B. Folgen neuer Gehaltstarife sein. Bedenke, wenn Du zu der Contrafraktion gehörst: Auch Dein Arbeitgeber erhöht mal seine Preise, um Dein neues, höheres Gehalt zahlen zu können. Und jetzt? Ist Dein Arbeitgeber auch ein Monopolist?

Wenn ich jetzt den Vergleich ziehe mit der Krankenkasse, Bank und dem Bäcker, dann hingt dieser etwas, weil diese drei Branchen nicht mit einem Monopolisten vergleichbar sind. Bei Preiserhöhungen kann die Krankenkasse, Bank und der Bäcker gewechselt werden, der Kabelbetreiber nur, wenn ein weiterer existiert. Das ist so wie mit dem einzigen Bäcker in einem „Kuhdorf“: entweder den höheren Brötchenpreis akzeptieren oder keine Brötchen mehr essen.

Wer vor Vertragsabschluß die AGB nicht gelesen hat, muss bei späterer Änderung dieser nicht den Entsetzten spielen. Die Welt, das Recht und Vertragsrecht ist nicht immer objektiv. Deshalb hat der Kunde einige Möglichkeiten: einen Anwalt konsultieren, den Klageweg bestreiten oder eine Verbraucherschutzorganisation kontaktieren. Aber jammern und nichts tun und darauf hoffen, dass andere schon das Eisen aus dem Feuer holen werden, bringt nichts.

VG Dietmar
 
Thema:

Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009

Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 - Ähnliche Themen

AVM veröffentlicht FRITZ!OS 8.0 für 6690 Cable: Hallo Community, anbei der Link zur Veröffentlichung. AVM Update-News
Vodafone Station - andauernder Dicsonnect: Hallo, gutes Neues auch noch ! Ich hab gerade wieder mit andauernden Verbindungsabbrüchen mit meinem Windows-Laptop zur Vodafonestation zu...
Unitymedia Vonovia Glasfaser Zwang statt weiter Vodafone Cable?: Hi, ich bin Ex-Unitymedia-Kunde und habe aktuell den Vodafone CableMax 1000. Zur Zeit wohne ich in Frankfurt zur Miete und Vonovia hat hier in...
Unitymedia Ab April: Neue Telefonie Verbindungspreise und Tarifoptionen: Hallo zusammen, Caschy berichtet über neue Preise ab April: https://stadt-bremerhaven.de/unitymedia-neue-tarifoptionen-fuer-telefonie-ab-april/...
Unitymedia Zukünftige Netzharmonisierung bringt auch eine Senderumbelegung mit sich: Bei Vodafone steht die sogenannte Netzharmonisierung auf dem Programm. Vodafone schluckte damals nicht nur Kabel Deutschland, sondern auch...
Oben