Unitymedia Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009

Diskutiere Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; Nun, bislang habe ich persönlich tatsächlich keinen Grund zur Klage. Möge es so bleiben! Könnte sein, dass ich damit einer der Ausnahmefälle...
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #126
Nun, bislang habe ich persönlich tatsächlich keinen Grund zur Klage. Möge es so bleiben! Könnte sein, dass ich damit einer der Ausnahmefälle bin... Jedenfalls taucht UM verhältnismäßig häufig in dubiosen Zusammenhängen auf.

Es ist nicht die Frage, ob ich was von Gebühren für Verzug etc. zu spüren bekomme, sicher aber andere. Und man könnte bei diesen Höhen der Gebühren (15-35 € !) geradezu vermuten, dass es UM einkalkuliert, dass viele "Verzug" haben werden, um dann noch eine Extra-Einnahme generieren zu können.
In diesem Zusammenhang frage ich mich auch, was es soll, für die Rückstellung der Jugendschutz-PIN, wenn auch nur "ggf." ein Entgelt zu verlangen. Dass UM wenig ausläßt, um seinen Kontostand satt zu erhöhen, ist ja schließlich nicht zuletzt bei den nicht nur von mir schon erwähnten 14 ct.p.M.-Service-Nummern zu erkennen.

Dass die Firma das Zeug stellt, hat eine Selbstverständlichkeit zu sein. Und 4 Wochen Kündigungsfrist wären von Kundenseite schon sehr großzügig. Wenn theoretisch jemand nach einem Tag das Zeug nicht mehr will, müsste die Firma eigentlich bereits bereit sein zu stornieren.

Sicher kann man eine vertragliche Regelung akzeptieren, doch man muss hellhörig und aufmerksam sein, wenn viele Zweideutigkeiten, Diffuses oder Knebelungen darin enthalten sind. Ich könnte verstehen, wenn viele potentionelle Kunden alleine auf Grund dieser UM-AGB's von einem Einstieg absehen.
 
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #127
DU hast Probleme, weia... :suspekt:
 
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #128
Das ist ja dann das Problem von UM :)


Und welche FIrma will sein Kontostand nicht erhöhen?
 
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #129
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Unitymedia GmbH
Die Unitymedia GmbH hat Anfang Dezember 2008 alle Kunden angeschrieben und über neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) informiert, die ab dem 01.02.2009 Anwendung finden sollen. Die Verbraucherzentrale NRW beantwortet dazu wichtige Fragen.

Darf Unitymedia die AGB ändern?
Die neuen AGB kann man wegen der kleinen Schrift nicht lesen. Hat dies Auswirkungen?
Enthalten die neuen AGB neue belastende Klauseln?
Erhalten Kunden künftig keine kostenlose Papierrechnung mehr?
Werden die AGB wirksam in den Vertrag einbezogen, wenn Kunden ihnen nicht ausdrücklich zustimmen?
Können Kunden den Vertrag wegen der AGB-Änderung fristlos kündigen?
Unitymedia "droht" die Kündigung des Vertrages an, wenn Kunden den AGB widersprechen. Kann man sich hiergegen wehren?

Darf Unitymedia die AGB ändern?

Ja, dies ist möglich, allerdings nur mit Einverständnis der Kunden. Grundsätzlich gelten zwar die AGB, die bei Vertragsschluss vereinbart wurden. Gerade bei Verträgen mit langer oder unbestimmter Laufzeit – wie z.B. bei den Kabelanschlussverträgen von Unitymedia – kann es im Laufe der Zeit aber erforderlich werden, die Vertragsbedingungen anzupassen.

Die jetzige Vertragsanpassung begründet Unitymedia mit der aktuellen Rechtsprechung, der technischen Entwicklung und erweiterten Produkten, denen die neuen AGB Rechnung tragen sollen. Aber auch die gegenüber der Verbraucherzentrale NRW abgegebenen Unterlassungserklärungen, die dazu führten, dass Unitymedia die Preis- und Leistungsänderungsklauseln nicht mehr verwenden konnte, haben eine Änderung der AGB erforderlich gemacht. Das Unternehmen hat daher neue AGB formuliert und dabei nicht nur die unwirksamen Klauseln ersetzt, sondern das Klauselwerk insgesamt überarbeitet.

Die neuen AGB kann man wegen der kleinen Schrift nicht lesen. Hat dies Auswirkungen?

AGB werden nur wirksam in einen Vertrag einbezogen, wenn Kunden sie in zumutbarer Weise zur Kenntnis nehmen können. Hieran sind bei der von Unitymedia gewählten Schriftgröße Zweifel anzumelden. Ob die Einbeziehung der neuen AGB tatsächlich an der Schriftgröße scheitert, ist aber leider nicht eindeutig zu beantworten. Der Gesetzgeber hat für das "Kleingedruckte" bewusst keine bestimmte Mindestschriftgröße bestimmt. Eine kleinere Schrift wird grundsätzlich akzeptiert. Umstritten ist unter Juristen, was noch ausreichend ist. Einerseits wird vertreten, dass maximal drei Zeilen pro cm noch gut lesbar seien. Andererseits werden aber auch fünf Zeilen pro cm noch als zumutbar angesehen. Bei Unitymedia sind es etwas mehr als vier Zeilen pro cm, so dass die Rechtslage unsicher ist.

Die Verbraucherzentrale NRW hat Unitymedia angeschrieben und bemängelt, dass viele – insbesondere ältere - Kundinnen und Kunden die kleine Schrift nicht lesen oder sie nur mit Mühen entziffern können. Unabhängig von der Rechtslage wäre eine andere Schriftgröße in jedem Falle kundenfreundlicher gewesen.

Unitymedia hat mitgeteilt, dass sie die Schriftgröße der AGB für ausreichend halten, um zumutbar von ihnen Kenntnis nehmen zu können. Dennoch hätten sie sich aber entschlossen, die AGB Kunden auf Wunsch gesondert auch in einer größeren Schriftgröße (gedruckt auf DIN A3) zur Verfügung zu stellen.

Enthalten die neuen AGB neue belastende Klauseln?

Die neuen AGB beinhalten im Wesentlichen dasjenige, was auch schon in den alten AGB geregelt war. Einige der in den AGB geregelten Entgelte wurden geändert, sie befinden sich aber noch im branchenüblichen Rahmen. Die neue Preiserhöhungsklausel greift die aktuelle Rechtsprechung auf und veranlasst die Verbraucherzentrale NRW nicht, Unitymedia erneut abzumahnen. Neu ist allerdings, dass Unitymedia auf Online-Rechnungen umstellt. Dies betrifft in erster Linie Neukunden und Kunden, die über einen Internetanschluss bei Unitymedia verfügen.

Erhalten Kunden künftig keine kostenlose Papierrechnung mehr?

Wer einen Internetanschluss bei Unitymedia hat, erhält die Rechnung nur noch kostenfrei als Online-Rechnung. Jede Papierrechnung kostet in diesem Fall 2,50 Euro, es sei denn der Kunde ist vorsteuerabzugsberechtigt.

Wer keinen Unitymedia-Internetanschluss hat, erhält nach dem Wortlaut der neuen AGB nur auf Wunsch eine kostenlose Papierrechnung. Unitymedia hat gegenüber der Verbraucherzentrale NRW erklärt, dass Kunden, die ab dem 1.2.2009 wie bisher entweder monatliche oder jährliche Rechnungen in Papierform kostenfrei erhalten möchten und über keinen Unitymedia-Internetanschluss verfügen, automatisch – wie bisher – die Rechnungen kostenfrei in Papierform erhalten. Allerdings werde Unitiymedia davon absehen, monatlich Rechnungen zu versenden, wenn eine Abbuchungsermächtigung vorliegt und sich der monatliche Betrag nicht ändert.

Werden die AGB wirksam in den Vertrag einbezogen, wenn Kunden ihnen nicht ausdrücklich zustimmen?

Ja. Die AGB werden bereits wirksam, wenn Kunden ihnen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt des Mitteilungsschreibens widersprechen. Das ausdrückliche Einverständnis des Kunden mit den neuen AGB ist nicht erforderlich.

Bei den so genannten Massengeschäften ist so ein Vorgehen möglich, bei dem auf die ausdrückliche Zustimmung verzichtet und das Einverständnis des Kunden vielmehr "fingiert" wird. Folgende Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein:

* Mitteilung der neuen AGB rechtzeitig vor deren Inkrafttreten. Die neuen AGB sollen zum 1.2.2009 in Kraft treten. Die Mitteilung erfolgt ca. acht Wochen vorher, was ausreichend ist.
* Hervorhebung der geänderten AGB - Diese geänderten Passagen sind blau markiert.
* Ist der Kunde nicht einverstanden, kann er der Änderung innerhalb einer angemessenen Frist widersprechen. Widerspricht er nicht, wird dies als Zustimmung zur Änderung gewertet. Auf diese Rechtsfolge ist der Kunden gesondert hinzuweisen. Dieses Verfahren hat Unitymedia eingehalten, indem sie eine Widerspruchsfrist von sechs Wochen einräumt und auf die Rechtsfolge des "Schweigens" - der Vertrag wird dann ab dem 1.2.2009 zu den neuen Bedingungen fortgesetzt - ausdrücklich hinweist.


Können Kunden den Vertrag wegen der AGB-Änderung fristlos kündigen?

Nein, eine fristlose Kündigung des Vertrages ist nicht möglich. Kunden können der Einbeziehung der neuen AGB aber widersprechen. Dabei muss die Frist von sechs Wochen ab Erhalt des Mitteilungsschreibens beachtet werden.
Für alle, die widersprechen, gelten weiterhin die alten AGB. Unitymedia hat für diesen Fall in Aussicht gestellt, selbst den Vertrag zu kündigen.

Unitymedia "droht" die Kündigung des Vertrages an, wenn Kunden den AGB widersprechen. Kann man sich hiergegen wehren?

Es ist wahrscheinlich, dass Unitymedia den Vertrag kündigen wird. Denn aufgrund der aktuell geltenden AGB wäre es dem Unternehmen beispielsweise nicht möglich, Kostensteigerungen an die Kunden weiterzugeben bzw. die Preise zu erhöhen.

Jede Vertragspartner hat das Recht, einen geschlossenen Vertrag durch eine fristgemäße Kündigung zu beenden. Von diesem Recht kann auch Unitymedia Gebrauch machen. Kunden haben daher keine Möglichkeit, sich gegen eine Kündigung des Vertrages zur Wehr zu setzen.

Unitymedia kann aber keinesfalls fristlos kündigen, sondern muss die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen einhalten! Die Frist beträgt bei Unitymedia-Verträgen mit Mindestlaufzeiten einen Monat zum Ende der Mindestvertragslaufzeit bzw. zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums. Verträge über "Analog TV” können erstmals zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit –und sodann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

Kunden haben zwar anschließend die Möglichkeit, einen neuen Vertrag abzuschließen – dann aber nur zu den neuen Bedingungen. Wer am Kabelanschluss festhalten möchte, dem bringt ein Widerspruch daher keinen Vorteil. In diesem Fall brauchen Kunden nicht auf das Schreiben zu reagieren und der Vertrag läuft dann ab dem 1.2.2009 zu den neuen Bedingungen weiter.

Wenn Kunden erwägen, für den die Empfang von Fernsehprogrammen entweder eine Satellitenanlage zu installieren oder auf DVB-T umzusteigen, hätten sie auch im Falle eines Widerspruchs noch genügend Zeit für die Umstellung. Die Vertragslaufzeit bei Unitymedia würde sich durch den Widerspruch allerdings nicht verkürzen, da der Vertrag sowohl von Unitymedia als auch vom Kunden nur fristgemäß gekündigt werden kann. Sollte Unitymedia bis dahin allerdings die Preise erhöhen, wären Kunden hiervon nicht betroffen, da ihr Vertrag infolge der Abmahnungen der Verbraucherzentrale NRW keine wirksame Preiserhöhungsklausel enthält.
Stand: 18.12.2008
Quelle: http://www.vz-nrw.de/UNIQ122968582700453/link529471A.html
 
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #130
@ugo

... hatten wir schonmal auf dieses Threads.

Bitte Inhalte fremder Seiten gem. den Regeln dieses Forums als Zitat darstellen und vor allem mit Quellenangabe versehen ...
 
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #131
Zunity ist ganz klar ein Kunde, den man niemals als "König" behandeln sollte... es lohnt sich einfach nicht. :p
 
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #132
Hat schon jemand, der die neuen AGB's nicht akzeptiert hat, was von UM gehört?

Interessanterweise hat sich UM wenige Tage nachdem das Einschreiben angenommen wurde bei mir gemeldet und fragte an, ob ich nicht (kostenlos?*) Digital TV EXTRA beziehen wollte.

Ein Schelm, wer böses dabei denkt :D


*kostenlos mit Fragezeichen, weil ich gerade gefrühstückt habe und die Dame direkt abgewimmelt habe; ich weiß es also nicht mehr so genau...
 
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #133
Kostenlos bestimmt nicht.Muss auch nicht unbedingt was mit dem widerspruch der AGBs zu tun gehabt haben. Meiner Schwester wurde auch vor kurzem DTV Extra angeboten und hat nicht den AGBs widersprochen.
 
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #134
Hat schon jemand, der die neuen AGB's nicht akzeptiert hat, was von UM gehört?

Jau, hier die Antwort von UM

http://img255.imageshack.us/my.php?image=antwortwiderspruchhw8.pdf

Wenn Um sich ja mal meine Daten anschauen würden dann hätten Sie auch festgestellt das ich deren Schrott den sie über die Leitung liefern bereits über die für mich arbeitende Rechtsanwaltskanzlei gekündigt habe.
 
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #135
Deine Kündigung hat ja auch nichts mit deinem Widerspruch der AGBs zu tun... Natürlich bekommen alle Kunden, die widersprochen haben nur den gleichen Serienbrief, was anderes hast du doch wohl kaum erwartet, oder? *grübel*
 
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #136
Es tut sich anscheinend was, ich hatte auch den AGB wiedersprochen - seit dem 27.01.2009 sehe ich nun folgendes im Kundenbreich:

Digital TV Verfügbar laufende Deaktivierung
Telefon Verfügbar laufende Deaktivierung
Internet Verfügbar laufende Deaktivierung

Schriftlich habe ich noch nicht`s bekommen (was ja nicht`s ungewöhnliches bei UM ist) ... bin mal gespannt was da passiert.

Grüße :D
 
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #137
Das dürfte bedeuten, dass Dein Anschluss zum Ende Deiner MVLZ abgeschaltet wird. Ich würde mich an Deiner Stelle schon mal nach einem anderen Anbieter umsehen, damit Du die Portierung deiner Telefonnummer "anleiern" kannst.

Mit der schriftlichen Bestätigung wird UM Dich bis zum Tage der Abschaltung hängen lassen. Es steckt wohl Methode dahinter, um den Kunden noch ein wenig unter Druck zu setzen...(die Portierung wird so bewusst verzögert).

Eigentlich schade, dass ein "renomiertes" Unternehmen derartige Geschäftspraktiken an den Tag legen muss...
 
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #138
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #139
Klar dass die hier mitlesenden und schreibenden UM-Mitarbeiter dies abstreiten werden, ich habe es jedoch gerade selbst mit erlebt...
 
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #140
Schade, daß die Kundenbeziehung so enden mußte. Da steckt bei dem Vorredner eine ganze Menge negativer Energie und Verärgerung. Aber das Leben geht nun einmal weiter und man muss die Vergangenheit irgendwann [abhacken gestrichen] ruhen lassen [klingt freundlicher]. :smile:

Gruß
Conscience
 
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #141
Da steckt bei dem Vorredner eine ganze Menge negativer Energie und Verärgerung.
Das ist richtig. In meinem Bekanntenkreis und in meinem sehr großen Kundenkreis wird jedenfalls keiner UM als Provider in Betracht ziehen.
 
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #142
Musst du denn deine persönlichen Probleme in jedem Thread breit treten? *grübel*
 
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #143
Ich habe hier nicht mein Thema breit getreten, sondern oben zum Thema geantwortet:
Das dürfte bedeuten, dass Dein Anschluss zum Ende Deiner MVLZ abgeschaltet wird. Ich würde mich an Deiner Stelle schon mal nach einem anderen Anbieter umsehen, damit Du die Portierung deiner Telefonnummer "anleiern" kannst.

Mit der schriftlichen Bestätigung wird UM Dich bis zum Tage der Abschaltung hängen lassen. Es steckt wohl Methode dahinter, um den Kunden noch ein wenig unter Druck zu setzen...(die Portierung wird so bewusst verzögert).

Eigentlich schade, dass ein "renomiertes" Unternehmen derartige Geschäftspraktiken an den Tag legen muss...
Gleichzeitig meine Erfahrung hinzu gefügt, denn bei ihm dürfte es genau so laufen. Da ist eine Vorwarnung durchaus gerechtfertigt. Dass UM dabei nicht gut weg kommt, liegt nicht an mir, sondern an UM... :zwinker:
 
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #144
Wenn du meinst, dass verallgemeinerungen von deiner speziellen Situation auf die Situation von anderen helfen... naja. In meinen Augen sind das reine Mutmaßungen und nicht wirklich hilfreich.
 
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #145
In meinen Augen ist es sogar sehr hilfreich, so kann er sich schon mal darauf einstellen, was bei ihm passieren kann und im Vorfeld entsprechend agieren.
 
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #146
Viel Glück bei der Suche nach einen Telekommunikationsanbieter der Fehlerfrei arbeitet, eine kostenlose 24h Hotline hat und dessen Verträge jederzeit Kündbar sind.

Vielleicht kennst du ja jemanden der bei der Telekom, Alice , O2 oder einen anderen Telekommunikationsanbieter arbeitet. Frag ihn mal bitte was dort schon alles schief gegangen ist.
Wieviele Leute sagen nie wieder Arcor oder Telekom. Oder zum Glück bin ich da nicht mehr Kunde?
Es läuft überall was schief.
 
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #147
Diese Diskussion hat 2bright4u schon durch... sogar auf beiden Seiten. Daher: Zurück zum Thema bitte.
 
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #148
Hat schon jemand, der die neuen AGB's nicht akzeptiert hat, was von UM gehört?

Interessanterweise hat sich UM wenige Tage nachdem das Einschreiben angenommen wurde bei mir gemeldet und fragte an, ob ich nicht (kostenlos?*) Digital TV EXTRA beziehen wollte.

Ein Schelm, wer böses dabei denkt :D


*kostenlos mit Fragezeichen, weil ich gerade gefrühstückt habe und die Dame direkt abgewimmelt habe; ich weiß es also nicht mehr so genau...

Ich habe die AGB nicht akzeptiert und schon 2 Einschreiben verschickt.
„Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin nicht mit den neuen AGB einverstanden
und mache hiermit von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch,
ich kündige hiermit den Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens
der Änderungen.
Meine Kundennummer xxxxxxxxx.“

Zuerst kam nach einiger Zeit eine Antwort mit der Bestätigung der Kündigung zum November 2010.
Ich kündigte aber mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen, also zum 01.02.2009 und nicht erst in 2 Jahren.
Siehe Punkt 5.4 der AGB ganz am Ende.
Noch ein Einschreiben nach Marburg mit dem Hinweis auf Punkt 5.4
Keine Antwort bisher, vor einigen Tagen habe ich noch ein Fax geschickt, mit der Bitte um Antwort, das geht denen wohl alles am A.... vorbei.
Muß man den immer erst einen Anwalt oder das Fernsehen bemühen um zu seinem Recht zu kommen?
 
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #149
@mopsz

Es gibt kein Sonderkündigungsrecht im Falle einer Änderungen der AGB. Du hast der Änderungen widersprochen und dein Vertrag wird unverändert weitergeführt.
Da es keinerlei Änderungen in deinem Vertragsverhältnis mit Unitymedia gibt, ergibt sich auch kein Sonderkündigungsrecht.
Siehe dazu auch die alten AGB, die, da du der Änderung der AGB widersprochen hast, weiterhin für deinen Vertrag gültig sind:
8.3 Der Kabelnetzbetreiber kann den Vertrag durch Einbeziehung geänderter Allgemeiner und/oder Besonderer Geschäftsbedingungen ändern, wenn der Kunde nicht nach Maßgabe der Ziffern 8.4 bis 8.6 widerspricht.
8.4 Der Kabelnetzbetreiber wird den Kunden auf die Änderung in Textform (z. B. Brief oder E-Mail) unter drucktechnischer Hervorhebung der jeweiligen Änderungen hinweisen. Der Kabelnetzbetreiber
wird den Kunden dabei ausdrücklich darüber belehren, dass es als sein Einverständnis zu der Änderung gilt, wenn er nicht binnen sechs Wochen ab Bekanntgabe der Änderung dieser schriftlich widerspricht,
und dass zur Wahrung der Frist die rechtzeitige Absendung genügt.
8.5 Widerspricht der Kunde trotz Hinweises und ausdrücklicher Belehrung nicht bzw. nicht rechtzeitig, so gilt dies als Einverständnis zu der Änderung. Die Änderung tritt mit Ablauf der sechs Wochen in Kraft, sofern nicht ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist.
8.6 Widerspricht der Kunde der Änderung, so gelten die bisherigen Allgemeinen und/oder Besonderen Geschäftsbedingungen unverändert fort. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung bleibt hiervon unberührt.
... Kündigungen sind nur zum Ende der Vertragslaufzeit möglich und das gilt für beide Seiten ...
 
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #150
@mopsz

Es gibt kein Sonderkündigungsrecht im Falle einer Änderungen der AGB. Du hast der Änderungen widersprochen und dein Vertrag wird unverändert weitergeführt.
Da es keinerlei Änderungen in deinem Vertragsverhältnis mit Unitymedia gibt, ergibt sich auch kein Sonderkündigungsrecht.
Siehe dazu auch die alten AGB, die, da du der Änderung der AGB widersprochen hast, weiterhin für deinen Vertrag gültig sind:
8.3 Der Kabelnetzbetreiber kann den Vertrag durch Einbeziehung geänderter Allgemeiner und/oder Besonderer Geschäftsbedingungen ändern, wenn der Kunde nicht nach Maßgabe der Ziffern 8.4 bis 8.6 widerspricht.
8.4 Der Kabelnetzbetreiber wird den Kunden auf die Änderung in Textform (z. B. Brief oder E-Mail) unter drucktechnischer Hervorhebung der jeweiligen Änderungen hinweisen. Der Kabelnetzbetreiber
wird den Kunden dabei ausdrücklich darüber belehren, dass es als sein Einverständnis zu der Änderung gilt, wenn er nicht binnen sechs Wochen ab Bekanntgabe der Änderung dieser schriftlich widerspricht,
und dass zur Wahrung der Frist die rechtzeitige Absendung genügt.
8.5 Widerspricht der Kunde trotz Hinweises und ausdrücklicher Belehrung nicht bzw. nicht rechtzeitig, so gilt dies als Einverständnis zu der Änderung. Die Änderung tritt mit Ablauf der sechs Wochen in Kraft, sofern nicht ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist.
8.6 Widerspricht der Kunde der Änderung, so gelten die bisherigen Allgemeinen und/oder Besonderen Geschäftsbedingungen unverändert fort. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung bleibt hiervon unberührt.
... Kündigungen sind nur zum Ende der Vertragslaufzeit möglich und das gilt für beide Seiten ...
Warum schreibt man mir das nicht?
Und was sagt uns nun Punkt 5.4
Sofern der Kunde mit Änderungen nicht einverstanden ist, kann der Vertrag innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Änderung
mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen.
Macht der Kunde von diesem Sonderkündigungsrecht gebrauch, wird die Änderung nicht wirksam und der Vertrag mit Wirkung des Inkrafttreten der Änderung beendet.
Kündigt der Kunde nicht oder nicht fristgemäß, wird der Vertrag zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt mit einem angepassten Leistungsangebot fortgesetzt.
Stand: November 2008

Für mich heißt das, es gibt ein Sonderkündigungsrecht.
 
Thema:

Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009

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