- Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #101
Ph03n1xX
also sehe ich das richtig das unitymedia mit den neuen AGBs einfach die PReise für z.b. 3 play steigern kann!?
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also sehe ich das richtig das unitymedia mit den neuen AGBs einfach die PReise für z.b. 3 play steigern kann!?
... ja und !? War bisher nicht anders. In der Praxis wurden die Preise bisher noch nie erhöht, sondern immer nur gesenkt bzw. mehr Bandbreite fürs gleiche Geld zu Verfügung gestellt ...also sehe ich das richtig das unitymedia mit den neuen AGBs einfach die PReise für z.b. 3 play steigern kann!?
Damit will ich dir sagen, dass es gar nicht soooooooooo furchtbar schwer ist, 5% von 25€ auszurechnen.und was willst du mir jetzt dait sagen?
Muss ich dazu jetzt noch was sagen? :kratz:wieviel sind denn deiner meinung nach 5% von 25€?
... merkwürdige Aussage der Verbraucherzentrale. Wenn die Erhöhung des Kabelanschlussentgeltes aufgrund allgemein gestiegener Kosten geschieht, sind die Preiserhöhungsklauseln der bisherigen AGB wirksam. Diese Klausel wurde auch in die neuen AGB übernommen. Anders sieht es bei Pay-TV aus.Sollte Unitymedia bis dahin allerdings die Preise erhöhen, wären Kunden hiervon nicht betroffen, da ihr Vertrag infolge der Abmahnungen der Verbraucherzentrale NRW keine wirksame Preiserhöhungsklausel enthält.
Sollte das wirklich eintreten, dann kann das nur schief gehen...![]()
Das heißt aber sicher nicht das man sein 3 play 20000 kündigen kann, nur weil es nächstes Jahr die 30 euro anstatt der 25 euro (Promotion) kostet.![]()
Das heißt aber sicher nicht das man sein 3 play 20000 kündigen kann, nur weil es nächstes Jahr die 30 euro anstatt der 25 euro (Promotion) kostet.![]()
warum sollte das nicht gehen?
ich habe einen 12 monats vertrag über 25euro im monat für 3play 20000 gemacht.
wenn es dann plötzlich 30 kostet ist es doch ganz klar über den 5%
Wenn Sie jetzt einen Vertrag über 2play 20.000 oder 3play 20.000 (regulärer Preis 30,- Euro mtl.) abschließen, profitieren Sie während der gesamten Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten vom reduzierten Aktionspreis in Höhe von 25,- Euro pro Monat.
Dann kündigst du aber nicht unter Berufung auf die 5%-Klausel sondern kündigst ganz normal fristgerecht deinen Vertrag zum Ende der Mindestvertragslaufzeit.
Wenn Sie jetzt einen Vertrag über 2play 20.000 oder 3play 20.000 (regulärer Preis 30,- Euro mtl.) abschließen, profitieren Sie während der gesamten Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten vom reduzierten Aktionspreis in Höhe von 25,- Euro pro Monat.
zum Ende der MVLZInnerhalb der MVLZ oder nach der Widerrufsfrist im Februar?
... wenn du deine vertraglichen Pflichten erfüllst, wirst du davon nichts zu spüren bekommen. Wenn du mit Vertragbedingungen nicht einverstanden bist, solltest du davon absehen, einen entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen ......
Auch sind die Gebühren für Verzug, Rückstellungen oder Sperrungen etc. von absurder Höhe.
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