Unitymedia Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009

Diskutiere Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 im Allgemein Forum im Bereich Rund um Internet; also sehe ich das richtig das unitymedia mit den neuen AGBs einfach die PReise für z.b. 3 play steigern kann!?
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #101
also sehe ich das richtig das unitymedia mit den neuen AGBs einfach die PReise für z.b. 3 play steigern kann!?
 
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #102
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #103
Erhöhgungen bis zu 5% und das 1 mal im Jahr währen zulässig ohne das du ein Sonderkündigungsrecht bekommst.
 
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #104
ok also sobald es bei 3play 20000 über 1,25 sind kann ich kündigen!?
 
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #105
Du kennst Prozentrechnung?
 
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #106
und was willst du mir jetzt dait sagen?

wieviel sind denn deiner meinung nach 5% von 25€?
 
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #107
also sehe ich das richtig das unitymedia mit den neuen AGBs einfach die PReise für z.b. 3 play steigern kann!?
... ja und !? War bisher nicht anders. In der Praxis wurden die Preise bisher noch nie erhöht, sondern immer nur gesenkt bzw. mehr Bandbreite fürs gleiche Geld zu Verfügung gestellt ...
 
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #108
und was willst du mir jetzt dait sagen?
Damit will ich dir sagen, dass es gar nicht soooooooooo furchtbar schwer ist, 5% von 25€ auszurechnen.
wieviel sind denn deiner meinung nach 5% von 25€?
Muss ich dazu jetzt noch was sagen? :kratz:
 
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #109
du hättest j einfach schreiben können

"ja genau so ist es"

aber einigen leuten ist "freundlicher umgang" ja ein zu weit entferntes Fremdword!!!
 
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #110
Das heißt aber sicher nicht das man sein 3 play 20000 kündigen kann, nur weil es nächstes Jahr die 30 euro anstatt der 25 euro (Promotion) kostet. :D
 
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #111
Sollte Unitymedia bis dahin allerdings die Preise erhöhen, wären Kunden hiervon nicht betroffen, da ihr Vertrag infolge der Abmahnungen der Verbraucherzentrale NRW keine wirksame Preiserhöhungsklausel enthält.

Sollte das wirklich eintreten, dann kann das nur schief gehen... ;)
... merkwürdige Aussage der Verbraucherzentrale. Wenn die Erhöhung des Kabelanschlussentgeltes aufgrund allgemein gestiegener Kosten geschieht, sind die Preiserhöhungsklauseln der bisherigen AGB wirksam. Diese Klausel wurde auch in die neuen AGB übernommen. Anders sieht es bei Pay-TV aus.
Aber selbst wenn Unitymedia die Preise für Pay-TV erhöhen sollte und dem Kunde die Möglichkeit eines Widerspruches einräumt, ist das rechtlich in Ordnung. Widerspricht Kunde, wird die Preiserhöhung nicht wirksam und sein Vertrag bis zum Ende der Vertragslaufzeit zu den alten Konditionen fortgeführt. Ich glaube aber nicht, dass Unitymedia die Preise für laufende Pay-TV-Abos erhöhen wird ...
 
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #112
Das heißt aber sicher nicht das man sein 3 play 20000 kündigen kann, nur weil es nächstes Jahr die 30 euro anstatt der 25 euro (Promotion) kostet. :D

warum sollte das nicht gehen?

ich habe einen 12 monats vertrag über 25euro im monat für 3play 20000 gemacht.

wenn es dann plötzlich 30 kostet ist es doch ganz klar über den 5%
 
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #113
Das heißt aber sicher nicht das man sein 3 play 20000 kündigen kann, nur weil es nächstes Jahr die 30 euro anstatt der 25 euro (Promotion) kostet. :D

warum sollte das nicht gehen?

ich habe einen 12 monats vertrag über 25euro im monat für 3play 20000 gemacht.

wenn es dann plötzlich 30 kostet ist es doch ganz klar über den 5%

Du kannst zwar innerhalb der normalen Frist kündigen (12mon.), aber nicht weil das 3Play 30 euro kostet.
Da du ja darüber vorher informiert wurdest und du den Vertrag nach den 14 Tagen Widerrufsrecht so anerkannt hast. :zwinker:
 
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #114
Dann kündigst du aber nicht unter Berufung auf die 5%-Klausel sondern kündigst ganz normal fristgerecht deinen Vertrag zum Ende der Mindestvertragslaufzeit.
Wenn Sie jetzt einen Vertrag über 2play 20.000 oder 3play 20.000 (regulärer Preis 30,- Euro mtl.) abschließen, profitieren Sie während der gesamten Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten vom reduzierten Aktionspreis in Höhe von 25,- Euro pro Monat.
 
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #115
Dann kündigst du aber nicht unter Berufung auf die 5%-Klausel sondern kündigst ganz normal fristgerecht deinen Vertrag zum Ende der Mindestvertragslaufzeit.
Wenn Sie jetzt einen Vertrag über 2play 20.000 oder 3play 20.000 (regulärer Preis 30,- Euro mtl.) abschließen, profitieren Sie während der gesamten Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten vom reduzierten Aktionspreis in Höhe von 25,- Euro pro Monat.


ja gut...das ist klar....

ich meinte auch mehr wenn die jetzt während meiner MVL ankommen udn die preise erhöhen wollen

dann darf ich ja fristlos kündigen,

das ich nach 12 monaten wieder 30 bezahlen soll ist mir schon klar ;)
 
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #116
Ich denke (hoffe :D )das UM sich dieser Klausel bewusst ist und die Preiserhöhungen unter 5% ansetzt.
Ich würde aber gern mal wissen was mit den Kunden passiert die den neuen AGB`s widersprechen.
In den AGB`s steht ja das sich UM das Recht vorbehält diese Kunden zu kündigen.
Die Frage ist jetzt:
Innerhalb der MVLZ oder nach der Widerrufsfrist im Februar?
 
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #117
Diese Frage ist nun schon etwa das dritte Mal in diesem Thread gestellt und beantwortet worden... :zwinker:
 
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #119
Sorry... Ihr habt ja recht. Hab ich wohl geschlafen :schnarch:

Mal ne andere Frage:

Wer von euch hat sich jemals die AGB`s in irgendwelchen Internetforen/Onlinegames/oder sogar Softwaredownloads(jaa das sind Lizensvereinbarungen) komplett durchgelesen ?

Kleines Beispiel:

Ich habe im hohen Norden(Schortens); mal für den Bahncardservice gearbeitet.
Die häufigsten Eskalationen am Telefon gab es, weil der KD steif und fest behauptet hat, nie ein Abo unterschrieben zu haben.

Es stand zum ersten in den AGB`s und zum zweiten stand/steht auf dem Schein (den man Ausfüllen und Unterschreiben muss!!) groß und breit(in roter Schrift):IHR BAHNCARD 25/50 ABO .

Was ich damit sagen will ist folgendes:

Jeder Unterschreibt/Bestätigt tag täglich irgendetwas, ohne es vielleicht zu Verstehen.
Aber bei den AGB`s von UM (Die diesmal sogar von der VBZ abgesegnet sind) gibt es immernoch negative Aussagen.
Es ist natürlich nicht Verboten(und schon garnicht in einem Forum) darüber zu Diskutieren.
Aber wenn ich zu meinem Freund nach Bochum fahre(oder mit ihm Telefoniere), der für diesen Laden arbeitet und er mir erzählt,
das Kunden täglich Ausrasten wegen aktualisierter AGB`s die keinen Nachteil für den Kunden darstellen.
Dann Frage ich mich, wie viel Langeweile können Menschen haben?
Und wenn sie diese Zeit schon haben, wieso Vertelefonieren sie 14ct/min., anstatt vernünftig zu lesen oder sich in diesem Forum zu Informieren.
Deutschland deine Kinder :D
 
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #120
also bei einer 5 % erhöhung kein kündigungsrecht ? lool habe grade mein KFZ versicherung gekündigt wegen 1 % erhöhung der beiträge mit dem sonderkündigungsrecht.

bei manchen leuten fehlt echt was im hirn, am besten 50 % erhöhung und kein recht irgend etwas zu machen.
meine verstehe es sowieso nicht das viele leute echt verträge mit UM machen wir wohnen in NRW oder HESSEN (UM ausbaugebiet) und genau da gibt es DVB-t die qualität ist zwar nicht so gut wie die ÖR im kabel aber mit den privaten kann dvb-t mithalten und es ist komplett umsonst 26 programme, leute kündigen und nochmal kündigen somit waere UM erledigt denn die brauchen euer geld denn die sind hoch verschuldet und 2015 wird der laden dicht gemacht denn dann müssen sie zahlen oder neue verträge machen
 
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #121
@nappi

... ich kann auch DVB-T nutzen. Der Sender Bonn Venusberg ist in Sichtweite und für den Empfang der Programme reicht eine einfache Stabantenne. Allerdings ist die Bildqualität der privaten Programme sichtbar schlechter als über DVB-C. Die ARD Programme senden hier nur in verminderter Bildauflösung (544x576 statt wie über DVB-S und DVB-C in 720x576). Dolby Digital über DVB-T gibt es hier nicht mehr.

Im digitalen Unitymediakabel gibt es eine erheblich größere Auswahl an Programmen und das in besserer Qualität und vor allem inkl. Dolby Digital. Es mag Leute geben, die sich mit dem DVB-T-Angebot zufrieden geben, aber für mich ist DVB-T kein Grund auf's digitale Kabel zu verzichten ...
 
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #122
Im Grundtenor der alten/neuen AGB's ist man, nicht nur bei UM, relativ dreist darauf bemüht, den Kunden mehr "Verpflichtungen" aufzuhalsen. Deshalb findet man in etlichen Formulierungen mehr Haftungsfälle für den Kunden. Wahrscheinlich wurde es ihnen zu bunt, immer häufiger in Sendungen wie dem c't-Magazin aufzutauchen. Auch sind die Gebühren für Verzug, Rückstellungen oder Sperrungen etc. von absurder Höhe. Gilt auch nicht nur für UM, sondern generell für viele Gewerbe treibende. Mag legal sein, sollte es aber nicht. Mindestens ist es ein fataler Mangel an Kulanz.

Sehr ärgerlich sind grundsätzlich zwölfmonatige oder sogar längere Laufzeiten für Produktbindungen. Alles über 4 Wochen ist kaum akzeptabel.

Weiterhin verwerflich ist das Beibehalten von diesen 14 ct-Service-Nummern.


Eigentlich gibt es nur eine akzeptable Fassung für AGB's: Lieber Kunde, wir küssen deine Füße dafür, dass du dich für unseren Krempel entschieden hast, obwohl er unfaßbar viel Geld kostet, dass du regelmäßig an uns abzudrücken hast. Und bitte mach' unsere Kistchen und Kärtchen nicht kaputt.


Aber immerhin: Grund zum Meckern beim Digi-TV habe ich bislang keinen. Der Empfang ist ordentlich und auch eine defekte Box wurde in Nullkommanix ersetzt.
 
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #123
:wand:
hattest du jemals unter mangelnder Kulanz seitens Unity gelitten?

Und welcher Anbieter sollte dir noch Hardware zur Verfügung stellen, oder wie bei 3Play sogar deinen Verstärker austauschen, wenn du nach 4 Wochen eh kündigen kannst? Aber hey, du bekommst deine Füße ja nicht geküsst, also sind alle doof.

Klar ist der Kunde König, aber auch Verträge müssen geregelt werden... und wenn du ein Produkt erwirbst/abonnierst, wirst du ja wohl einen Nutzen darin sehen, oder kein Geld dafür ausgeben.
 
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #124
1.) DVB-T ist verglichen zum DVB-C der absolut suboptimalste Weg digitales TV zu schauen
2.) @Zunity: Blablablaaaaaablaablablablaaaaa :traurig:
 
  • Neue Geschäftsbedingungen ab Feb 2009 Beitrag #125
...
Auch sind die Gebühren für Verzug, Rückstellungen oder Sperrungen etc. von absurder Höhe.
...
... wenn du deine vertraglichen Pflichten erfüllst, wirst du davon nichts zu spüren bekommen. Wenn du mit Vertragbedingungen nicht einverstanden bist, solltest du davon absehen, einen entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen ...
 
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