Jede Vertragsänderung bedarf grundsätzlich der Zustimmung aller Vertragsparteien.
Korrekt. Und diese Zustimmung efolgt durch Unterschrift des Vertrags, oder aber auch online durch akzeptieren der AGB. Mehr muß man zu allen anderen Ausführungen auch nicht sagen. Ist schon abenteuerlich was hier im Forum teilweise für eine Auffassung herrscht. Menschlich nachvollziehbar, aber rein rechtlich teilweise ohne Bedeutung.
Matrix110, zu 5.3 der AGB könnte sich UM auf Öffentlichkeit und den darin gemachte Angaben und Ankündigungen auf Änderungen beziehen, da in 5.3 nicht explizit davon auszugehen werden muß, dass hier jeder Kunde persönlich angeschrieben wird. Aber ich sage "könnte"!
Ich, als findiger Anwalt, würde so argumentieren. Aber ob das hohe Gericht dieser Argumentation folgen würde, steht auf einem anderem Blatt. :zwinker:
Bis zu deinem Desaster mit Legalisierung und Zertifizierung von CI+Modulen habe ich deine Beiträge geschätzt. Dieser Beitrag ist nur noch Geblubber.
Wenn UM die versprochene Leistung ( Freischaltung der Programme ServusTVHD und Sport1HD ) ändern will, dann bedarf es einer Rechtsgrundlage. In den AGB behält sich UM in der Nr. 3.4 das Recht vor, bei Entscheidungen Dritter ( Landesmedienanstalt, Programmveranstalter ) die Nutzung der Kanäle zu ändern. Auf die Regelung in Nr 5.1 der BesGB habe ich schon hingewiesen.
UM darf nicht nach Belieben den Vertragsinhalt ändern, da ansonsten die AGB nach § 308 BGB unwirksam wären.
UM verschiebt die Sender, um eine neue Paketstruktur zu basteln.
Wenn UM einen handfesten Grund hätte, würden sie das auch entsprechend darstellen.
Ich habe in meinem Beitrag Stichworte geliefert für Leute, die sich wehren wollen. Wer wie ernstdo eine Sonderkündigung durchbekommt, auch schön.