- Routerzwang bleibt Beitrag #226
hajodele
Die Prüfbitten des Bundesrates wurden vom Tisch geschoben: https://netzpolitik.org/2015/routerzwang-wirtschaftsministerium-weist-pruefbitte-des-bundesrates-zurueck/
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Abwarten:Das klingt ja so als ob sich da endlich mal was tun würde ...
Vielleicht kann ja mal jemand de Threadtitel anpassen? Nach "Routerzwang bleibt" sieht es ja nun eigentlich nicht mehr aus.
Das ist wohl weniger eine Folge des Routerzwangs, denn das würde ja bedeuten, dass wenn der Routerzwang wegfiele, die betreffenden Router keine Sicherheitslöcher mehr aufweisen würden.Und hier sieht man mal wieder, wozu der Routerzwang führt ...
Das ist wohl weniger eine Folge des Routerzwangs, denn das würde ja bedeuten, dass wenn der Routerzwang wegfiele, die betreffenden Router keine Sicherheitslöcher mehr aufweisen würden.
Klar - jemand der sich für die Materie interessiert kann nach Wegfall des Routerzwangs sich ein anderes Modell aussuchen.
Aber man sollte doch nicht den Sinn für die Realität verlieren - dabei handelt es sich um eine Minderheit, (der ich auch angehöre).
Und im Endeffekt führt diese Verantwortung zu mengenmäßig gesehen weit weniger angreifbaren Routern, da der Großkunde "Provider" gegenüber einem Routerhersteller eine wesentliche bessere Druckposition hat als ein simpler Einzelkunde. Daran ändert auch nichts, dass ein technisch affiner gut informierter Einzelkunde schneller ein Firmwareupdate einspielt als der träge Moloch Provider. Nach wie vor sind Unmengen von Routern in Gebrauch, bei denen Sicherheitslücken bekannt sind, sich der Hersteller aber nicht die Bohne mehr für die Beseitigung dieser Sicherheitslücken interessiert. Wären diese Geräte nach wie vor "offizieller Zwangsrouter" (Leihgerät) eines Providers würde sich sicherlich darum gekümmert. Entweder der Provider würde bei Hersteller genügend Druck für ein Firmware-Update machen oder er würde diese Geräte durch neuere austauschen.Wenn ein Provider hingegen einen obligatorischen Zwangsrouter bereitstellt, dann steht er dafür auch in der Pflicht, da es seine Entscheidung ist, dass die Kunden dieses vorgegebene Gerät nutzen müssen, an dem sie selbst nichts verloren haben.
Womit es sich dann um einen vom Provider zur Verfügung gestellten Router und keinen Zwangsrouter handelt.Ihr überseht bei der ganzen Diskussion einen Punkt:
Der Wegfall des Zwangsrouters bedeutet nicht, dass diese ersatzlos gestrichen sind.
Nur wird es einen weiteren Zugang über selbst gekaufte oder von UM bereitgestellte Modems geben.
Die Masse der Kunden wird also weiterhin einen Zwangsrouter nehmen können und dies hoffentlich auch tun.
Das war nach meiner Erinnerung nicht immer so. Außerdem ist bei den Fritzboxen jetzt durchaus eine abgestufte Automatik wählbar, was natürlich auch sinnvoll ist. Aber es gibt ( prinzipiell Gott sei Dank) nicht nur Fritzboxen und eine nicht wie bei denen realisierte abgestufte Automatik wäre auch nicht gerade sinnvoll.Übrigens ist bei den DSL-Fritzboxen, die ich bisher in der Hand hatte, die Standardeinstellung "automatisches Firmware Upgrade".
Wieso die im Bereich Haftung am meisten "verlieren" könnten verstehe ich nicht.Seltsamerweise sind die Lager der Befürworter und Gegner doch so verteilt, dass sich ausgerechnet die Kabelprovider sträuben. Also genau die, die nach dem Thema "Sicherheit/Haftung" am meisten verlieren können.
Der aktuelle Status ist: Entweder du nimmst mein Gerät oder lass den Vertrag bleiben.Womit es sich dann um einen vom Provider zur Verfügung gestellten Router und keinen Zwangsrouter handelt.
Es geht um die Standardeinstellung. Wenn diese vom Kunden ausgeschaltet wird, ist er automatisch selbst zuständig. Wenn er dann ein wichtiges Update verpasst, trägt er allein die Verantwortung.Außerdem ist bei den Fritzboxen jetzt durchaus eine abgestufte Automatik wählbar, was natürlich auch sinnvoll ist.
Allerdings ändert sich entscheidend rechtlich das "sowohl" wenn die Schnittstelle zum Kunden nicht mehr hinter dem Gerät sondern vor dem Gerät liegt.Es geht nur darum, ob ein Kunde ein eigenes geeignetes Endgerät installieren darf. Es ist also ein sowohl als auch.