Wieso auf einen Rechtsstreit :kratz:
Das ist doch im Gesetz alles schon geregelt
Fünfter Teil
Bußgeldvorschriften
Zitat:
§ 17 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
(2) Auszug Neue Form
6. entgegen § 11 Abs. 3 den Anschluss einer Telekommunikationsendeinrichtung verweigert,
7. entgegen § 11 Absatz 3 Satz 3 die notwendigen Zugangsdaten und Informationen nicht, nicht richtig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt, oder“.
8. einer auf Grund des § 12 erlassenen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten
Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist.
fünfzigtausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.
(3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Fassen wir zusammen
Die lassen die eigene Hardware nicht zu...
Geldbuße bis zu zehntausend Euro
Keine Zuganngsdaten
fünfzigtausend Euro,
Und das ist ein Bußgeld
Welches die Verwaltungsbehörde Festlegt..
>>Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen<<<
Da benötigt es keine Klage vor Gericht
Ok da gibt es die die Möglichkeit des Wiederspruches
aber da die Rechtslage Klar ist geht der ins leere..
Vor allen wenn man Bedenk das nach § 90 OWiG
Das die Geldbußen, in die Bundeskasse fließen...
Hat die Behöre alleine des wegen schon ein interesse
Tätig zu werden..
Und dazu zählt Jeder angezeigte Fall >>> Einzeln<<<
Das wird teuer
Und um es noch ein wenig auf die Spitze zu Treiben
Wenn die dann meinen EGAl wir Zahlen eh nicht...
Gibt es da auch nocht in denn OWiG
denn Passus:
Vollstreckung der Bußgeldentscheidungen
§ 96 OWiG – Anordnung von Erzwingungshaft
OK wer ist noch mal der Geschäftsführer der Entsprechenden Firma :brüll: