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Unitymedia Routerzwang bleibt

Diskutiere Routerzwang bleibt im Internet und Telefon über das TV-Kabelnetz Forum im Bereich Internet und Telefon; In dem Fall wäre es doch sicherlich besser sich eher die FB6490 zuzulegen!? Früher oder später wird sicherlich auch die 6490 Labor FW's bekommen...
  • Routerzwang bleibt Beitrag #376
Ich werde nach Abschaffung mein EPC3208 (vor einiger Zeit für 1€ bei eBay gekauft als der Routerzwang noch nicht so klar verschwunden war -> mit Abschaffung des Routerzwangs werden die garantiert teurer) und eine 7490 nutzen. Endlich Labor-Firmware und Updates von AVM ...

In dem Fall wäre es doch sicherlich besser sich eher die FB6490 zuzulegen!?
Früher oder später wird sicherlich auch die 6490 Labor FW's bekommen und die FW Updates würden auch regelmäßig und direkt von AVM kommen.
Dabei ist diese Kabel-FB doch dem o.g. Cisco Modem um einiges Überlegen:
-24 DS / 8 US Kanäle vs. 8 / 4
-Stromverbrauch.

Ich schreibe das jetzt eigentlich nur aus dem Grund, weil ich im Moment die beiden von dir angesprochenen Geräte habe und mir überlege (aus o.g. Gründen) stattdessen eine FB 6490 anzulegen, wenn es endlich soweit ist.
 
  • Routerzwang bleibt Beitrag #377
Wenn es denn dann tatsächlich einen vorhandenen Telnet-Zugang, Freetz, Labor-Updates, usw. usf. genau so zuverlässig gibt, wie man das von der 7490 gewohnt ist, dann ja.

Besonders bei dem Freetz- und dem Telnet-Teil habe ich da aber noch meine Zweifel.
 
  • Routerzwang bleibt Beitrag #378
Wenn Unitymedia nachweisen kann dass es ihr Eigentum ist (was Problemlos möglich ist wenn es wirklich von UM war) und anzeigen kann wem es übergeben wurde könnte es heikel werden.

Es sei denn es wurde...... im Wege öffentlicher Versteigerung erstanden.... :zwinker:

§ 935 BGB, Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen

(2) Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Geld oder Inhaberpapiere sowie auf Sachen, die im Wege öffentlicher Versteigerung oder in einer Versteigerung nach § 979 Absatz 1a veräußert werden

:D
 
  • Routerzwang bleibt Beitrag #379
@manu26 Ich denke da liegst Du falsch; auch Unterschlagung - um die es sich beim Verkauf eines geliehenen Modems handeln dürfte - ist eine taugliche Vortat zur Hehlerei. Damit ist das Modem Hehlerware, UM bleibt Eigentümer und kann das Gerät zurückfordern, sobald UM Kenntniss vom aktuellen Verbleib erhält. Genau das ist natürlich der Fall wenn der Erwerber es freischalten lassen will.

Jörg
 
  • Routerzwang bleibt Beitrag #380
Nein. Bitte nochmal genau nachlesen.
 
  • Routerzwang bleibt Beitrag #381
Wer noch Zweifel hat, hier ist die Rechtslage ganz gut zusammengefasst: https://www.wbs-law.de/rechtsfall-des-tages/gutglaubiger-eigentumserwerb-28036/
 
  • Routerzwang bleibt Beitrag #382
Bleibt die Frage, ob beim Erwerb eines voll funktionstüchtigen Modems mit einem aktuellen Neupreis von 200€ zu einem unrealistisch niedrigen Preis - z.B. weniger als 100€ - von "gutgläubigem Erwerb" ausgegangen werden kann. Muss im Zweifel ein Richter entscheiden.

Jörg
 
  • Routerzwang bleibt Beitrag #383
Es war ja im Moment des Erwerbs aufgrund des Routerzwangs nicht nutzbar ...
 
  • Routerzwang bleibt Beitrag #384
Bei den neuen Geräten ist ein Branding drauf.
Da wird die Ausrede schwrlerer.
 
  • Routerzwang bleibt Beitrag #385
Wow, hier wird viel spekuliert. Über die ungelegten Eier mache ich mir momentan noch keine Gedanken.
Ob überhaupt die Umsetzung 1:1 wie im Gesetz erfolgt ist hoch fragwürdig. In vielen Bereich ist es doch schon so, dass man Gesetze nicht umsetzt und es lieber auf einen Rechtsstreit ankommen lässt der schonmal einige Jahre dauern kann. Und bis dahin sich vieles geändert haben kann bzw. die Karten neu gemischt sind.
Aber auch so bietet das neue Gesetz den Providern weiterhin Möglichkeiten sich da rauszuwinden: das zur Verfügung stellen der Schnittstellen für die Hersteller, die Klassifizierung der Geräte als "geeignet" etc. (§11 FTEG).
Man sollte sich nicht nur auf das neue Gesetz stürzen sondern auch mal nach den Rahmenbedingungen schauen (FTEG) die den Providern schon noch eine Handhabe bieten.
Ich glaube auch in einem Jahr hat noch kein Kunde ein selbst erworbenes Modem in Betrieb....
 
  • Routerzwang bleibt Beitrag #386
In vielen Bereich ist es doch schon so, dass man Gesetze nicht umsetzt und es lieber auf einen Rechtsstreit ankommen lässt der schonmal einige Jahre dauern kann. Und bis dahin sich vieles geändert haben kann bzw. die Karten neu gemischt sind.
Kannst du dafür ein konkretes Beispiel nennen. Mir fällt keines ein.
 
  • Routerzwang bleibt Beitrag #387
Auch das wurde doch in dem Gesetz berücksichtigt und den SIP auferlegt die verlangten Standards an die geneigten Hersteller zu übermitteln.
Beim Kauf wird man dann auf Sätze auf der Verpackng achten müssen wie für alle Kabelnetze geeignet oder eben nur für xyz.
 
  • Routerzwang bleibt Beitrag #388
Wieso auf einen Rechtsstreit :kratz:

Das ist doch im Gesetz alles schon geregelt

Fünfter Teil
Bußgeldvorschriften

Zitat:
§ 17 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
(2) Auszug Neue Form
6. entgegen § 11 Abs. 3 den Anschluss einer Telekommunikationsendeinrichtung verweigert,
7. entgegen § 11 Absatz 3 Satz 3 die notwendigen Zugangsdaten und Informationen nicht, nicht richtig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt, oder“.
8. einer auf Grund des § 12 erlassenen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten
Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist.
fünfzigtausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.
(3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen


Fassen wir zusammen
Die lassen die eigene Hardware nicht zu...
Geldbuße bis zu zehntausend Euro

Keine Zuganngsdaten
fünfzigtausend Euro,

Und das ist ein Bußgeld
Welches die Verwaltungsbehörde Festlegt..
>>Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen<<<
Da benötigt es keine Klage vor Gericht

Ok da gibt es die die Möglichkeit des Wiederspruches
aber da die Rechtslage Klar ist geht der ins leere..

Vor allen wenn man Bedenk das nach § 90 OWiG

Das die Geldbußen, in die Bundeskasse fließen...
Hat die Behöre alleine des wegen schon ein interesse
Tätig zu werden..

Und dazu zählt Jeder angezeigte Fall >>> Einzeln<<<

Das wird teuer

Und um es noch ein wenig auf die Spitze zu Treiben
Wenn die dann meinen EGAl wir Zahlen eh nicht...

Gibt es da auch nocht in denn OWiG
denn Passus:
Vollstreckung der Bußgeldentscheidungen

§ 96 OWiG – Anordnung von Erzwingungshaft

OK wer ist noch mal der Geschäftsführer der Entsprechenden Firma :brüll:
 
  • Routerzwang bleibt Beitrag #389
Erschwerend kommt hinzu (und das ist praxisorientiert), dass bisher hauptsächlich über Geräte palavert wurde, die bei UM tatsächlich im Einsatz sind:
Cisco 3208/3212 und Fritzbox 6490.
Das einzige, das die evtl. brauchen, ist eine IPv6/DSlite - Konfig für die Modems. Und das kann ja nicht so extrem schwer sein.

Es gibt noch einen Punkt, den ich nicht abschätzen kann:
Die Telefonie über die Modems/Nicht-Fritzbox-Gateways läuft via VOC.
Kann man daraus VOIP machen, ohne die Funktionalität am Modem zu beeinträchtigen?
 
  • Routerzwang bleibt Beitrag #390
Wie genau meinst du das?

Wenn man die Ports am Modem nutzen will, ist das VoC und es gibt keine Zugangsdaten.
Wenn man SIP nutzen will, wäre Unitymedia aber natürlich auch in der Lage, einfach ein "Internet-only"-File auf das Modem zu spielen und dir die SIP-Zugangsdaten mitzuteilen. Oder einfach ein 6360-File auf ein 3208 aufspielen.

Wenn sie das denn müssen - der Gesetzentwurf hindert sie meines Wissens nicht daran, bei Anschluss eines Modems dann auch VoC zu nutzen und dann gibts keine SIP-Daten ...
 
  • Routerzwang bleibt Beitrag #391
der Gesetzentwurf hindert sie meines Wissens nicht daran, bei Anschluss eines Modems dann auch VoC zu nutzen und dann gibts keine SIP-Daten ...
Genau darum geht es.
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass diese User nach wie vor angeschmiert sind.
 
  • Routerzwang bleibt Beitrag #392
Dann bucht man halt die Telefon-Komfort-Option, da gibts SIP.
 
  • Routerzwang bleibt Beitrag #393
INFO:
Die Bundesratssitzung zum Thema
"Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten"
ist am 12.11.2015 eingeplant.
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/auschuesse-termine/wi/termine-to/2015-11-12.html?nn=4351662
 
  • Routerzwang bleibt Beitrag #394
Wie genau meinst du das?

Wenn man die Ports am Modem nutzen will, ist das VoC und es gibt keine Zugangsdaten.

Nicht ganz richtig.
Wenn ich mir den Archer C700 anschaue, der hat 2 analoge Telefonports, die jedoch nur VOIP funktionieren.
Da muss es dann Zugangsdaten geben.
Und da wird es vielleicht zu gebühren für eine Umstellung einmalig geben. Habe ja noch VOC mit dem Cisco und wenn ich den Archer nutzen will, dann muss der Anschluss umgestellt werden. Das könnte UM sich monetarisieren lassen und sogar zu recht.
Vielleicht verlangen die dann auch ein upgrade auf Komfort damit der Router geht. Wir werden sehen.
 
  • Routerzwang bleibt Beitrag #395
Wird diese Sitzung auch auf dem Livestream laufen?

Ich wage zu bezweifeln, dass UM den Wechsel auf Telefon Komfort erzwingen darf, wenn man ne Fritzbox nutzen will...

Und wieso "nicht ganz richtig"? Wenn man die Ports am Modem nutzen will, dann ist das VoC - oder kennst du ein Modem mit SIP? Wie soll das funktionieren, wenn das Modem doch nicht routet und nur den Datenverkehr durchlässt?
 
  • Routerzwang bleibt Beitrag #396
VOC ist auch "nur" Datenverkehr, da die Analogen Daten digitalisiert und über das Netz verschickt werden ;)
Also findet schon ein Routing statt.
 
  • Routerzwang bleibt Beitrag #397
Wenn Unitymedia nachweisen kann dass es ihr Eigentum ist (was Problemlos möglich ist wenn es wirklich von UM war) und anzeigen kann wem es übergeben wurde könnte es heikel werden.

Es sei denn es wurde...... im Wege öffentlicher Versteigerung erstanden.... :zwinker:

§ 935 BGB, Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen

(2) Diese Vorschriften finden keine Anwendung auf Geld oder Inhaberpapiere sowie auf Sachen, die im Wege öffentlicher Versteigerung oder in einer Versteigerung nach § 979 Absatz 1a veräußert werden

:D
§ 383 (3): Die Versteigerung hat durch einen für den Versteigerungsort bestellten Gerichtsvollzieher oder zu Versteigerungen befugten anderen Beamten oder öffentlich angestellten Versteigerer öffentlich zu erfolgen (öffentliche Versteigerung). Zeit und Ort der Versteigerung sind unter allgemeiner Bezeichnung der Sache öffentlich bekannt zu machen.

Wohl eher nicht über eBay.
 
  • Routerzwang bleibt Beitrag #398
  • Routerzwang bleibt Beitrag #399
Noch nicht ...

Erst muss der Bundespräsident das Gesetz unterschreiben und es muss im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Dann erst läuft die Frist.
 
  • Routerzwang bleibt Beitrag #400
was meint ihr wie wird unitymedia das denn umsetzen ?
wie wird das in amerika gemacht ?
mac adresse freischalten ?
 
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