Nicht zu vergessen: Das mitgelieferte Windows zu einem Computer wird wie eine feste Komponente empfunden. Hat der Nutzer das Betriebssystem geschossen, empfindet er, dass ein Computer kaputt ist und ist der Meinung, sein PC hätte einen Garantiefall.
Das ist rein juristisch betrachtet nicht einmal soo abwegig:
Kauf doch heute mal einen (Marken-)PC, auf dem nicht irgendein Windows vorinstalliert ist und das auch so - also explizit mit "vorinstalliert" - beworben wird.
Man kann durchaus argumentieren, daß in dem Moment das lauffähig installierte Betriebssystem eine zugesicherte Eigenschaft des Gesamtkunstwerks geworden ist.
Nicht einmal historisch ist das absurd:
Wenn Du einen C64 einschaltest und es steht dann nicht "Commodore BASIC V2" auf dem Monitor oder Du schaltest einen Schneider/Amstrad CPC ein und es steht nicht sofort "Locomotive BASIC v1.0" (oder v1.1) auf dem Monitor, dann sind die Dinger tatsächlich ein Garantie- oder Reparaturfall.
Kaum anders sieht es mit der Beigabe von CP/M oder später DR DOS/MS-DOS aus:
Der Benutzer erhielt hier von vornherein meist nur Installationsmedien (und keine Vorinstallation), aber auch ein dickes Handbuch in dem er auch ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, daß er Sicherungskopien davon anlegen soll.
Zu dieser Zeit war also die Vorinstallation des Systems auch gar nicht zugesagt.
Die Anspruchshaltung, daß das lauffähig installierte Betriebssystem Bestandteil des Gesamtpaketes sein könnte wird erst dadurch genährt, daß PCs heutzutage bereits nach dem Auspacken mehr tun als einen Bootfehler zu melden (Weil ein System vorinstalliert ist) und eine Sicherung/Selbstinstallation dadurch erschwert wird, daß kein Installationsmedium mehr beiliegt, sondern im besten Fall eine Recovery-Partition auf der Festplatte eingerichtet wurde.