- Preiserhöhung zum 01.02.2015 Beitrag #76
Joerg7168
- Beiträge
- 85
- Punkte Reaktionen
- 0
Wurden diese Schreiben per Einschreiben zugestellt?
Wenn nicht, wie will dann Unitymedia nachweisen, dass der Kunde über die Anpassung informiert wurde?
Und wenn er nicht informiert wurde (Post kommt ja nicht immer an), bzw. Unitymedia das nicht nachweisen kann (ohne Einschreiben unmöglich), darf Unitymedia dann überhaupt die Preise anpassen, da der Kunde ja in den Fällen überhaupt nicht informiert wurde?
Und ist eine Änderung eines Vertrages, die einem Vertragspartner gegenüber nicht nachweislich eröffnet wurde, überhaupt rechtlich zulässig?
Preishöhung bei Unitymedia Kabel BW, Rechtsanwalt beurteilt AGB: http://www.teltarif.de/unitymedia-kabel-bw-preiserhoehung-rechtsanwalt-einschaetzung/news/56345.html
Wenn nicht, wie will dann Unitymedia nachweisen, dass der Kunde über die Anpassung informiert wurde?
Und wenn er nicht informiert wurde (Post kommt ja nicht immer an), bzw. Unitymedia das nicht nachweisen kann (ohne Einschreiben unmöglich), darf Unitymedia dann überhaupt die Preise anpassen, da der Kunde ja in den Fällen überhaupt nicht informiert wurde?
Und ist eine Änderung eines Vertrages, die einem Vertragspartner gegenüber nicht nachweislich eröffnet wurde, überhaupt rechtlich zulässig?
Preishöhung bei Unitymedia Kabel BW, Rechtsanwalt beurteilt AGB: http://www.teltarif.de/unitymedia-kabel-bw-preiserhoehung-rechtsanwalt-einschaetzung/news/56345.html