- Preiserhöhung zum 01.02.2015 Beitrag #101
Joerg7168
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Wieso gegen etwas widersprechen, dessen Zustellung Unitymedia garnicht nachweisen kann?
Offiziell gibt es von Unitymedia noch keine Erklärung zur Erhöhung der Preise und das mir ein Schreiben zugestellt wurde, indem ich auf die Preiserhöhung und somit die Vertragsänderung hingewiesen wurde, kann Unitymedia überhaupt nicht nachweisen. Also ist die Erhöhung auch nicht zulässig, da von meiner Seite aus auch keine Zustimmung oder Ablehnung vorliegen kann.
Sollte bei mir mehr abgebucht werden, wird die Abbuchung zurückgeholt (einfacher Mausklick im Onlineportal meiner Bank) und der für mich vertragsgemäß korrekte Preis überweisen.
Danach kann sich Unitymedia erstmal darum kümmern nachzuweisen mich über die Preiserhöhung rechtsgültig und nachweisbar unterrichtet zu haben.
Wie sie das machen wollen, dürfte interessant werden ohne zumindest einen Nachweis in Form eines Einschreibens vorlegen zu können.
Offiziell gibt es von Unitymedia noch keine Erklärung zur Erhöhung der Preise und das mir ein Schreiben zugestellt wurde, indem ich auf die Preiserhöhung und somit die Vertragsänderung hingewiesen wurde, kann Unitymedia überhaupt nicht nachweisen. Also ist die Erhöhung auch nicht zulässig, da von meiner Seite aus auch keine Zustimmung oder Ablehnung vorliegen kann.
Sollte bei mir mehr abgebucht werden, wird die Abbuchung zurückgeholt (einfacher Mausklick im Onlineportal meiner Bank) und der für mich vertragsgemäß korrekte Preis überweisen.
Danach kann sich Unitymedia erstmal darum kümmern nachzuweisen mich über die Preiserhöhung rechtsgültig und nachweisbar unterrichtet zu haben.
Wie sie das machen wollen, dürfte interessant werden ohne zumindest einen Nachweis in Form eines Einschreibens vorlegen zu können.