Unitymedia-Sprecher Olaf Winter sagte Golem.de: "Die Bundesnetzagentur hat gerade festgelegt, dass es nicht zur einseitigen Kostentragung durch einen Erstausbauer kommen darf, das heißt, die mitverlegenden Unternehmen haben sich an den Kosten für die Verlegung zu beteiligen, wozu wir auch immer bereit waren. Im konkreten Fall von Linkenheim-Hochstetten ist es allerdings so, dass die Kosten für die Grabung und den anschließenden Straßenaufbau in dem betroffenen Neubaugebiet ohnehin von den späteren Grundstücksbesitzern in Form von Erschließungsbeiträgen aufgebracht werden, weil ja alles komplett neu erstellt wird."
Wie viele Kabel in den einmal angelegten Graben verlegt werden, mache bei den Erschließungskosten keinen Unterschied. Umso anstößiger sei daher, dass die Gemeinde beziehungsweise der Zweckverband diese für eine Netzverlegung günstige Ausgangssituation für sich allein nutzen und andere vom gleichen Vorteil ausschließen wolle. Dem habe die Bundesnetzagentur jetzt aber zu Recht Einhalt geboten. "Alle für die Mitverlegung unserer Kabel konkret anfallenden Kosten sind natürlich von uns zu tragen", sagte Winter.