Unitymedia Einigung zwischen Sky und UM in Sicht

Diskutiere Einigung zwischen Sky und UM in Sicht im Digitaler Kabelanschluss und Premium TV-Pakete Forum im Bereich TV und Radio; KabelBW speist arte HD nicht ein und keiner schreitet ein! Die Gängelungen kommen nicht von UM (ok bei Kino auf Abruf schon) sondern von den...
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  • Einigung zwischen Sky und UM in Sicht Beitrag #876
Beziehe mich auf http://www.unitymediaforum.de/viewtopic.php?f=70&t=12733&start=860#p140538 also ich denke mal das UM die ÖR einspeißen muss und zwar frei von einem Zwang sonst würde da schon ne Behörde einschreiten.
KabelBW speist arte HD nicht ein und keiner schreitet ein!
Die sprichst auf der einen Seite mit unter von Gängelungen, lobst dann aber wiederrum die HD-Box.
Die Gängelungen kommen nicht von UM (ok bei Kino auf Abruf schon) sondern von den Sendern. Ein CI+ Modul kann man auch problemlos in einem PVR einsetzen und viele Sender wie gewohnt aufzeichnen. Bei Gängelungen beschwere ich mich bei den Sendern und bei der Jugendschutzpin bei Sendern (die diese fälschlich anwenden) und beim Gesetzgeber.
 
  • Einigung zwischen Sky und UM in Sicht Beitrag #877
Beziehe mich auf http://www.unitymediaforum.de/viewtopic.php?f=70&t=12733&start=860#p140538 also ich denke mal das UM die ÖR einspeißen muss und zwar frei von einem Zwang sonst würde da schon ne Behörde einschreiten.
KabelBW speist arte HD nicht ein und keiner schreitet ein!
Die sprichst auf der einen Seite mit unter von Gängelungen, lobst dann aber wiederrum die HD-Box.
Die Gängelungen kommen nicht von UM (ok bei Kino auf Abruf schon) sondern von den Sendern. Ein CI+ Modul kann man auch problemlos in einem PVR einsetzen und viele Sender wie gewohnt aufzeichnen. Bei Gängelungen beschwere ich mich bei den Sendern und bei der Jugendschutzpin bei Sendern (die diese fälschlich anwenden) und beim Gesetzgeber.


Arte ist nun auch ein Sender auf dem ein Grundrecht besteht, wie sagt Atze so schön ja ne ist klar! Ich will aber nicht nur viele Sender aufzeichnen können ich will alle Sender für die ich bezahle aufzeichnen können und das ist durch CI+ nicht mehr sicher gestellt. Deinen letzten Satz verstehe ich nicht so ganz wieso sollte es falsch sein einen Jugenschutzpin anzuwenden?
 
  • Einigung zwischen Sky und UM in Sicht Beitrag #878
  • Einigung zwischen Sky und UM in Sicht Beitrag #879
sehr schön bubi - kommentiere ruhig alles auch wenns noch so unpassend ist.

nur eins noch - nein, wir "sky-Volk" müssen kein sd-leben führen.

schliesslich haben wir skysport1 hd - und das in erstklassiger quailität. und die ör`s dürft ihr uns auch nicht wegnehmen.

und falls es dich interessiert - die um hd pakete sind rotz und interessieren mich nicht die bohne.

übrigens wenns mir danach ist, lege ich mir eine meiner 150 blu rays ein - oder darf man das nur noch mit einem um zwangs bluray--player???

mich bekommst du hier nicht mundtot und überzeugen kann mich nur qualität - aber die sehe ich bei um nicht.

mahlzeit und jetzt geh zu deinem chef und sag ihm es ist zeit für die sky hd`s
 
  • Einigung zwischen Sky und UM in Sicht Beitrag #880

mal angenommen es geht um zwei SKY-HD Sender... wieso muss da mit zwei Sendern verhandelt werden. Die gehören doch beide zu SKY und dass kann man doch dann mit einem Anpsrechpartner verhandeln - oder verstehe ich was falsch?
Denke die Antwort von UM geht mal total am Thema vorbei
 
  • Einigung zwischen Sky und UM in Sicht Beitrag #881
Arte ist nun auch ein Sender auf dem ein Grundrecht besteht, wie sagt Atze so schön ja ne ist klar!
Auf die HD Sender das Erste HD oder ZDF HD bzw. EinsFestival HD besteht auch kein Grundrecht. Trotzdem werden die bei UM (für die Sender) kostenneutral eingespeist. Wo liegt da bei Kabel BW das Problem? Auf Sky HD oder Sky im Allgemeinen hat auch niemand ein "Grundrecht". UM darf den Sendern aber nicht den Zugang verweigern, aber angemesse Einspeisegebühren verlangen.
Ich will aber nicht nur viele Sender aufzeichnen können ich will alle Sender für die ich bezahle aufzeichnen können und das ist durch CI+ nicht mehr sicher gestellt.
Korrekt. Aber das ist eben der Kompromiss. Endwerder kann man ProSieben HD sehen oder nicht. Sehen und nicht aufzeichnen kann man den Sender nur per HD+ (und bei Tele Columbus mit einem Äquivalent). Gäbe es keine Restriktionen für die HD Box oder kein CI+ Modul von UM, dann würde es auch nie die großen Privatsender in HD geben. Und an denen haben wesentlich mehr Kundne Interesse als an Sky HD. Daher wird UM diese Gängelungen für die Sender anbieten. Es liegt dann aber nur noch an den Sendern selbst, wer diese nutzen möchte.
Deinen letzten Satz verstehe ich nicht so ganz wieso sollte es falsch sein einen Jugenschutzpin anzuwenden?
der bezieht sich auf , wo ich nicht ganz die Anwendung der Jugendschutzpin bei Music Choice von Sky verstehen kann.
 
  • Einigung zwischen Sky und UM in Sicht Beitrag #882
Arte ist nun auch ein Sender auf dem ein Grundrecht besteht, wie sagt Atze so schön ja ne ist klar!
Auf die HD Sender das Erste HD oder ZDF HD bzw. EinsFestival HD besteht auch kein Grundrecht. Trotzdem werden die bei UM (für die Sender) kostenneutral eingespeist. Wo liegt da bei Kabel BW das Problem? Auf Sky HD oder Sky im Allgemeinen hat auch niemand ein "Grundrecht". UM darf den Sendern aber nicht den Zugang verweigern, aber angemesse Einspeisegebühren verlangen.
.

Stimmt nicht. UM ist verpflichtet die Sender ins Netz zulassen, ob die wollen oder nicht. Und wenn die ARD und das ZDF 50 HD Sender haben, kommt UM nicht herum Sie ins Netz zulassen.
Und wie kommst Du darauf, das die staatlichen Sender an UM Gebühren für die Einspeisung zahlen müssen???? Also der war echt gut. :brüll:
 
  • Einigung zwischen Sky und UM in Sicht Beitrag #883
Stimmt nicht. UM ist verpflichtet die Sender ins Netz zulassen, ob die wollen oder nicht. Und wenn die ARD und das ZDF 50 HD Sender haben, kommt UM nicht herum Sie ins Netz zulassen.
Nein UM ist nicht verpflichtet. Sieht man auch daran, dass in jedem Kabelnetz an die zwei ÖR Sender im analogen Bereich ausgespeist werden.
Und wie kommst Du darauf, das die staatlichen Sender an UM Gebühren für die Einspeisung zahlen müssen???? Also der war echt gut. :brüll:
Sie zahlen *** und zwar sowohl an SES Astra, Eutelsat (wurde eingestellt), Kabel BW, KDG, T-Home,... nur eben für die Verbreitung in HD wollen sie nicht nochmal bezahlen.

Es wird aber wieder massiv vom Thema abgewichen.

***Hier wurde zensiert: Ursprünglich stand hier "du " und Pappnase war als Gruß aus dem Rheinländischen Karneval zu verstehen.
 
  • Einigung zwischen Sky und UM in Sicht Beitrag #884
Arte ist nun auch ein Sender auf dem ein Grundrecht besteht, wie sagt Atze so schön ja ne ist klar!
Auf die HD Sender das Erste HD oder ZDF HD bzw. EinsFestival HD besteht auch kein Grundrecht. Trotzdem werden die bei UM (für die Sender) kostenneutral eingespeist. Wo liegt da bei Kabel BW das Problem? Auf Sky HD oder Sky im Allgemeinen hat auch niemand ein "Grundrecht". UM darf den Sendern aber nicht den Zugang verweigern, aber angemesse Einspeisegebühren verlangen.
Ich will aber nicht nur viele Sender aufzeichnen können ich will alle Sender für die ich bezahle aufzeichnen können und das ist durch CI+ nicht mehr sicher gestellt.
Korrekt. Aber das ist eben der Kompromiss. Endwerder kann man ProSieben HD sehen oder nicht. Sehen und nicht aufzeichnen kann man den Sender nur per HD+ (und bei Tele Columbus mit einem Äquivalent). Gäbe es keine Restriktionen für die HD Box oder kein CI+ Modul von UM, dann würde es auch nie die großen Privatsender in HD geben. Und an denen haben wesentlich mehr Kundne Interesse als an Sky HD. Daher wird UM diese Gängelungen für die Sender anbieten. Es liegt dann aber nur noch an den Sendern selbst, wer diese nutzen möchte.
Deinen letzten Satz verstehe ich nicht so ganz wieso sollte es falsch sein einen Jugenschutzpin anzuwenden?
der bezieht sich auf , wo ich nicht ganz die Anwendung der Jugendschutzpin bei Music Choice von Sky verstehen kann.


Mal von hinten nach vorne. Also ich weiß ja nicht ob du weißt was Jugendschutz heißt aber es gibt auch Music Videos die eine FSK 16 oder schlimmer (bzw besser) haben, also ist da je nach Sendung ein Jugendschutzpin von nöten.

Nun zu den Privaten HD. Ich wage zu bezweifel das es im Vergleich zu den Nutzern die SKY HD wollen mehr sind die die Privaten in HD wollen. Ich persönlich (und viele aus meinen Freundes und Bekanntenkreis) will es zwar in HD haben (das gebe ich offen zu) aber nicht wenn ich dafür zahlen muss (wofür ist den schließlich die Werbung da). Bei SKY ist die Lage anders da habe ich während den Filmen/Serien/Sportereignissen keine Werbung (dafür zahle ich dann auch gerne) und ich will da auch mein HD haben. Das ich mit HD+ aufzeichnen kann weiß ich aber ich will auch spuhlen können und das geht meines Wissen nach nicht deswegen gehört es verboten und auf den Müll.

UM ist ja sooooooo großzügig das sie den Kunden die ÖR in HD einspielen und das vor allen noch ohne Zwangsreciver (sollte es nicht zu laut sagen sonst kommen die dank bubi dann noch auf die Idee). Das ganze natürlich noch kostenneutral eingespielt. UM will ja nichts verdienen lieber wütende Kunden haben, die leider an UM gebunden sind....

Ach und Wetten wir das sie Verpflichtet sind es einzuspeißen. Das sie auch noch Analog ÖR Sender raus werfen ist ja verständlich weil ja nicht jeder einen Digitalen Reciver hat und somit als Kunde das Grundrecht auf ÖR nicht wahrnehmen könnten

@Eribion lass dich von den Milchbubi nicht provozieren der ist es nicht wert
 
  • Einigung zwischen Sky und UM in Sicht Beitrag #885
Aber jetzt mal ehrlich, ich schreibe noch, das ich kein Problem mit dem habe und dann sowas, was meint der wer er ist, mich als Pappnase zu bezeichnen.
Nicht provozieren??? Der hat Sie doch nicht mehr alle, beschwert sich über Nörgler wie uns und wie
unsachlich wir doch seien und fängt dann an die Leute zu beschimpfen, wo kommen wir denn hier hin???
 
  • Einigung zwischen Sky und UM in Sicht Beitrag #886
Das ich mit HD+ aufzeichnen kann weiß ich aber ich will auch spuhlen können und das geht meines Wissen nach nicht deswegen gehört es verboten und auf den Müll.
Bei HD+ und auch CI+ kann man aufnehmen und spulen wie man will, so lange die Sender das nicht unterbinden.
UM ist ja sooooooo großzügig das sie den Kunden die ÖR in HD einspielen und das vor allen noch ohne Zwangsreciver (sollte es nicht zu laut sagen sonst kommen die dank bubi dann noch auf die Idee).
Die ÖR Sender dürfen nicht verschlüsselt werden. Aber sie müssen eben auch nicht eingespeist werden, wenn sich Sender und Plattformbetreiber nicht angemessen einigen können. Gleiches gilt auch für Sky.
 
  • Einigung zwischen Sky und UM in Sicht Beitrag #887
Aber jetzt mal ehrlich, ich schreibe noch, das ich kein Problem mit dem habe und dann sowas.
Nicht provozieren??? Der hat Sie doch nicht mehr alle, beschwert sich über Nörgler wie uns und wie
unsachlich wir doch seien und fängt dann an die Leute zu beschimpfen, wo kommen wir denn hier hin???


Es gibt halt Leute die können keinen Kritik vertragen und ich denke unser Milchbubi ist ein solcher und unsachlich sind wir auf keinen Fall weil wir alle nur unser Recht wollen. Ich hoffe ja mal ehrlich das ein UM Mitarbeiter hier mitliest aber ich glaube es kaum weil sie sich um ihre Kunden einen scheiß scheren

@bubi

bei der zweiten Antwort. UM ist verpflichtet es einzuspeißen weil ein Grundrecht besteht oder glaubst du UM verschenkt seine Leitungen an den Statt.

Was HD+ und CI+ angeht alleine diese Möglichkeit ist ein nogo für mich
 
  • Einigung zwischen Sky und UM in Sicht Beitrag #888
bei der zweiten Antwort. UM ist verpflichtet es einzuspeißen weil ein Grundrecht besteht oder glaubst du UM verschenkt seine Leitungen an den Statt.
Wiedersprichst du dir nicht gerade? Wie soll den UM verpflichtet werden ohne dass sie dabei ihre Leistung an den "Staat" (der ist ja schonmal der Falsche, der Staat veranstaltet die ÖR Sender nicht) verschenken? Auf HD Sender der ÖR hat jeden Falls keiner einen Rechtsanspruch aber eben auf den freien und unbeschränkten Zugang zu dessen Informationen. Wenn sich nicht geeinigt werden kann, gibt es bestimmte Sender nicht :kafffee: .
 
  • Einigung zwischen Sky und UM in Sicht Beitrag #889
Und Bubi, bevor Du Dich demnächst soweit aus dem Fenster lehnst, mach Dich erst mal schlau:

Art. 5 BGB:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Dazu gehört auch die uneingeschränkte Verbreitung über die staatlichen Rundfunkanstalten (Betonung liegt auf uneingeschränkt!!!)
 
  • Einigung zwischen Sky und UM in Sicht Beitrag #890
Art. 5 BGB:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Dazu gehört auch die uneingeschränkte Verbreitung über die staatlichen Rundfunkanstalten (Betonung liegt auf uneingeschränkt!!!)
Es gibt in Deutschland keine staatlichen Rundfunkanstalten (Ausnahme das für das Ausland produzierte Deutsche Welle TV) und von einem Rundfunk ist in §5 BGB keine Rede.

Der ist im und den beschrieben.
 
  • Einigung zwischen Sky und UM in Sicht Beitrag #891
bei der zweiten Antwort. UM ist verpflichtet es einzuspeißen weil ein Grundrecht besteht oder glaubst du UM verschenkt seine Leitungen an den Statt.
Wiedersprichst du dir nicht gerade? Wie soll den UM verpflichtet werden ohne dass sie dabei ihre Leistung an den "Staat" (der ist ja schonmal der Falsche, der Staat veranstaltet die ÖR Sender nicht) verschenken? Auf HD Sender der ÖR hat jeden Falls keiner einen Rechtsanspruch aber eben auf den freien und unbeschränkten Zugang zu dessen Informationen. Wenn sich nicht geeinigt werden kann, gibt es bestimmte Sender nicht :kafffee: .


Es gibt Leute die gibt es nicht :wand: Dann will ich mal :streber: also
1. ALLE ÖR=Öffentlich Rechtliche (öffentlich bedeutet in dem Fall Staat!) sind vom Staat bzw Staatlicheorganisationen!
2. Kann der Staat UM nicht zwingen kostenlos was einzuspeißen (was auch nicht legal währe) aber sie können sagen ihr MÜSST es einspeißen dafür Geld verlangen natürlich weil sie ja eine Leistung erbringen. Sonst könnte der Staat ja auch sagen jeder Bauunternehmer der was für uns baut wird nicht bezahlt
3. Das UM sich querstellt bei einigen Sachen das wissen wir alle längst und das sie ihre eigenen Prdodukte verkaufen wollen auch (hier mal ein TIP an SKY alle Sender die eurer Gruppe gehören einfach die Verträge in SD mit UM Kündigen mal schauen wie sie dann reagieren)

So ich hoffe ich konnte dir was bei bringen wobei ich glaube da ist schon alles Verloren

Art. 5 BGB:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Dazu gehört auch die uneingeschränkte Verbreitung über die staatlichen Rundfunkanstalten (Betonung liegt auf uneingeschränkt!!!)
Es gibt in Deutschland keine staatlichen Rundfunkanstalten (Ausnahme das für das Ausland produzierte Deutsche Welle TV) und von einem Rundfunk ist in §5 BGB keine Rede.

Langsam glaube ich wirklich mein Schweinpfeift. Also es gibt keine staatlichen Rundfunkanstalten, das heißt dann ich muss ja keine GEZ zahlen weil der Staat mich ja dann dazu nicht zwingen kann Geld abzudrücken für was was ja nicht von ihm ist
 
  • Einigung zwischen Sky und UM in Sicht Beitrag #892
So ich hoffe ich konnte dir was bei bringen wobei ich glaube da ist schon alles Verloren
Leider nicht, da alles Quatsch ist was du geschrieben hast.

Am Besten mal hier vorbei schauen: http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlich-rechtlicher_Rundfunk#Deutschland
 
  • Einigung zwischen Sky und UM in Sicht Beitrag #893
So ich hoffe ich konnte dir was bei bringen wobei ich glaube da ist schon alles Verloren
Leider nicht, da alles Quatsch ist was du geschrieben hast.


Ja ist ok Milchbubi du hast recht alle anderen haben unrecht dafür haben wir dann unsere Ruhe. Solche Leute wie dich kenne ich zu genüge und habe leider in meiner RK Bereitschaft auch so einen.

Also noch mal für alle bubi hat Recht (zumindest sage ich ihm das) und ich habe unrecht

edit: mit dem link hast du dir ins eigene bein geschoßen milchbubi!
 
  • Einigung zwischen Sky und UM in Sicht Beitrag #894
edit: mit dem link hast du dir ins eigene bein geschoßen milchbubi!
Na klar :kafffee: .
Die Notwendigkeit und gesicherte Existenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der Umfang des von ihm zu leistenden Grundversorgungsauftrags und seine zur Erfüllung dieser Aufgaben notwendige staatsfern zu erfolgende Finanzierung wurden vom Bundesverfassungsgericht in den sogenannten Rundfunk-Urteilen bestätigt.
 
  • Einigung zwischen Sky und UM in Sicht Beitrag #895
edit: mit dem link hast du dir ins eigene bein geschoßen milchbubi!
Na klar :kafffee: .
Die Notwendigkeit und gesicherte Existenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der Umfang des von ihm zu leistenden Grundversorgungsauftrags und seine zur Erfüllung dieser Aufgaben notwendige staatsfern zu erfolgende Finanzierung wurden vom Bundesverfassungsgericht in den sogenannten Rundfunk-Urteilen bestätigt.


Du hast Recht Milchbubi! Landesrundfunkanstallten sind ja nicht staatlich sie sind alle Privat und hat mit dem Staat nichts zu tun
 
  • Einigung zwischen Sky und UM in Sicht Beitrag #896
edit: mit dem link hast du dir ins eigene bein geschoßen milchbubi!
Na klar :kafffee: .
Die Notwendigkeit und gesicherte Existenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der Umfang des von ihm zu leistenden Grundversorgungsauftrags und seine zur Erfüllung dieser Aufgaben notwendige staatsfern zu erfolgende Finanzierung wurden vom Bundesverfassungsgericht in den sogenannten Rundfunk-Urteilen bestätigt.


Du hast Recht Milchbubi! Landesrundfunkanstallten sind ja nicht staatlich sie sind alle Privat und hat mit dem Staat nichts zu tun


Lass es einfach er versteht es einfach nicht. Er bekommt es ja nicht mal auf die Reihe das die Rundfunkfreiheit in Deutschland im Art. 5 Abs. 1 S. 2 des Grundgesetzes garantiert ist.
Also das was ich als Artikel 5 zitiert habe. Aber was solls, er will es nicht verstehen oder kann es nicht, ist mir aber auch egal!!!
 
  • Einigung zwischen Sky und UM in Sicht Beitrag #897
Landesrundfunkanstallten sind ja nicht staatlich sie sind alle Privat und hat mit dem Staat nichts zu tun
:brüll: sind Hessischer Rundfunk, Bayerischer Rundfunk, Norddeutscher Rundfunk etc. und nach den verschiedenen Ländern und Regionen in Deutschland benannt.
Lass es einfach er versteht es einfach nicht. Er bekommt es ja nicht mal auf die Reihe das die Rundfunkfreiheit in Deutschland im Art. 5 Abs. 1 S. 2 des Grundgesetzes garantiert ist.
Also das was ich als Artikel 5 zitiert habe. Aber was solls, er will es nicht verstehen oder kann es nicht, ist mir aber auch egal!!!
Also zunächstmal hast du das Zitat fälschlicherweise mit dem BGB (Bürgerliches Gesetz Buch) überschreiben und ich habe den Patzer noch wiederholt (sorry dafür). In §5 GG wird in Absatz 2 klar dargestellt, dass dieses Recht durch andere Gesetze ausgesetzt werden kann. Z.B. Den Rundfunkstaatsvertrag, in dem geklärt wird, das die Sendeanstalten Einspeisegebühren in angemessener Höhe zahlen müssen.
 
  • Einigung zwischen Sky und UM in Sicht Beitrag #898
Landesrundfunkanstallten sind ja nicht staatlich sie sind alle Privat und hat mit dem Staat nichts zu tun
:brüll: sind Hessischer Rundfunk, Bayerischer Rundfunk, Norddeutscher Rundfunk etc. und nach den verschiedenen Ländern und Regionen in Deutschland benannt.

aha. Die Bundesländer regulieren also die Landesrundfunkanstalten. Und wer reguliert die Länder??? Ach ja, stimmt der Bund und somit die BRD oder besser unser Staat.
Aber lauf besser noch ein paar mal umgekehrt mit dem :wand:, denn mir wurde mal gesagt, leichte Schläge auf den Hinterkopf erhöhen das Denkvermögen!!! ;)
 
  • Einigung zwischen Sky und UM in Sicht Beitrag #899
Landesrundfunkanstallten sind ja nicht staatlich sie sind alle Privat und hat mit dem Staat nichts zu tun
:brüll: sind Hessischer Rundfunk, Bayerischer Rundfunk, Norddeutscher Rundfunk etc. und nach den verschiedenen Ländern und Regionen in Deutschland benannt.


Du hast vergessen das sie mit dem Staat nichts zu tun haben. Ich meine der Staat hat jetzt entschieden das es eine Haushaltspauschele für die Finanzierung geben wird aber das macht der Staat ja nur weil ihm langweilig ist. Die ÖR haben soviel mit dem Staat zu tun wie zb Feuerwehr, Polizei, Verkehrswacht, Schulen ....

@Eribion :brüll: :glück: :kiss:

Landesrundfunkanstallten sind ja nicht staatlich sie sind alle Privat und hat mit dem Staat nichts zu tun
:brüll: sind Hessischer Rundfunk, Bayerischer Rundfunk, Norddeutscher Rundfunk etc. und nach den verschiedenen Ländern und Regionen in Deutschland benannt.
Lass es einfach er versteht es einfach nicht. Er bekommt es ja nicht mal auf die Reihe das die Rundfunkfreiheit in Deutschland im Art. 5 Abs. 1 S. 2 des Grundgesetzes garantiert ist.
Also das was ich als Artikel 5 zitiert habe. Aber was solls, er will es nicht verstehen oder kann es nicht, ist mir aber auch egal!!!
Also zunächstmal hast du das Zitat fälschlicherweise mit dem BGB (Bürgerliches Gesetz Buch) überschreiben und ich habe den Patzer noch wiederholt (sorry dafür). In §5 GG wird in Absatz 2 klar dargestellt, dass dieses Recht durch andere Gesetze ausgesetzt werden kann. Z.B. Den Rundfunkstaatsvertrag, in dem geklärt wird, das die Sendeanstalten Einspeisegebühren in angemessener Höhe zahlen müssen.

VIELEN DANK MILCHBUBI!!!! Das GG auch Grundgesetz genannt ist ein Gesetz was vom STAAT verabschiedet wurde. Der Rundfunksttaatsvertrag sagt es im NAMEN schon RundfunkSTAATsvertrag. Aber es ist schon ok


edit: Ich finde das war jetzt aber genug OffTopic und wir sollten zum Thema zurück also UM unterbindet das SKY allen Kunden das HD anbieten kann weil sie es nicht einspeißen.
 
  • Einigung zwischen Sky und UM in Sicht Beitrag #900
aha. Die Bundesländer regulieren also die Landesrundfunkanstalten. Und wer reguliert die Länder??? Ach ja, stimmt der Bund und somit die BRD oder besser unser Staat.
Hier eine kleine Übersicht, wer den ÖR Rundfunk reguliert:
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Für weitere Antworten geschlossen.
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Einigung zwischen Sky und UM in Sicht

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