Was genau passiert denn, wenn dein Provider sein Word-Dokument öffnet und die Schnittstellenbeschreibung ändert? Er macht eine falsche Angabe - nicht mehr und nicht weniger.
...
Lies dir bitte folgende Spezifikation durch, vielleicht verstehst du ja dann warum deine Idee nicht funktionieren wird...
Falsch.
In dem Moment, wenn er eine Beschreibung vorlegt, die der DOCSIS widerspricht, ist seine Beschreibung per Gesetz der offiziell gültige Standard, an den sich alle Hersteller halten
müssen, während die DOCSIS-Spezifikation nur eine PDF-Datei ist, die
keinerlei Gültigkeit hat!
Dies ist in §5 FTEG so geregelt!
Bei der DOCSIS-Spezifikation handelt es sich rechtlich gesehen nur um einen firmeninternen (!) Standard, der außerhalb der Firma "Cable Television Laboratories"
keinerlei offizielle Gültigkeit hat.
Kein Kabelprovider und kein Modemhersteller sind gezwungen, sich an diesen Standard zu halten.
Und das deutsche Gesetz sieht nun mal vor, dass
der Provider zu bestimmen hat, an welchen Standard man sich zu halten hat.
Und wenn der bestimmt, dass die MAC-Adresse vom Provider vorgegeben wird, dann ist das nach aktueller Rechtslage (ab August 2016) der offiziell gültige Standard.
Nochmal für dich:
Du gibst dem Kunden also eine MAC-Adresse und das passende Zertifikat an die Hand?
Korrekt, so könnte es der Provider machen!
Er schreibt in seiner Schnittstellenbeschreibung noch dazu, dass er anstatt "DOCSIS 3.1" die Norm "UM-2017" verwendet (die 1:1 identisch mit "DOCSIS 3.1" ist, mit der Ausnahme, dass die MAC-Adresse vom Provider vorgegeben wird).
Wie gesagt: Rechtlich wäre das dann bindend!
Ist doch super, morgen gibt es auf einmal vier Kabelmodems mit der gleichen MAC-Adresse und dem gleichen Krypto-Zertifikat in deinem Netzwerk.
Mein Arbeitgeber hat sich 20 Netzwerkkarten aus Fernost gekauft: Alle 20 hatten dieselbe MAC-Adresse.
Sobald erst einmal chinesiche Kabelmodems auf dem Markt sind, werden Modems mit gleicher MAC-Adresse so oder so keine Seltenheit sein.
Laut FTEG wäre das dann aber ein Problem des Kabelproviders, nicht des Kunden: Er wäre dazu verpflichtet, die Modems mit gleicher MAC-Adresse am selben Netz zum Laufen zu bringen. Das geht aber meines Wissens nicht.
Bei einer einstellbaren MAC-Adresse, die der Provider vorgibt, wäre dies kein Problem: Schließlich hat jeder Kunde eine eindeutige MAC-Adresse vom Provider verpasst bekommen.
Ich habe mir das von dir verlinkte PDF angeschaut: Technisch spricht nichts dagegen, MAC-Adresse und X.509-Zertifikat erst beim Kunden in das Modem hineinzuschreiben. Dass ein derartiges Modem dann eben nicht mehr der "DOCSIS 3.1"- sondern der "UM-2017"-Spezifikation entsprechen würde, ist nur Formsache.
Vorteil für den Kabelprovider: Er muss an seinem jetzigen Provisionierungsmodell nichts ändern.
Nachteil für den Kunden: Er muss warten, bis der erste Modemhersteller ein Modem mit einstellbarer MAC-Adresse und/oder Zertifikat auf den Markt bringt.
Und ja: Falls es so weit kommen sollte (ich habe nie behauptet, dass es tatsächlich so gemacht werden wird), werden früher oder später die ersten Modems mit einstellbarer MAC-Adresse auf dem Markt sein. Da bin ich sicher!