Unitymedia Noch keine konkreten Pläne für Routerzwang-Ende

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  • Noch keine konkreten Pläne für Routerzwang-Ende Beitrag #76
Nur mal so zur Info für alle die sich auf ein reines Modem freuen, damit sie dahinter einen router ihrer Wahl anschliessen können:

TP-Link muss WLAN-Firmware sperren
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Funkregulierung-TP-Link-muss-WLAN-Firmware-sperren-3109847.html
Nur mal zum Verständnis. Was hat das modden von WLAN-Geräten mit Kabelmodems zu tun? Gibt es den keine reinen Modems mehr, nur noch Gateways? Im Kabelsegment sieht es in Deutschland natürlich mau aus, da kein Markt dafür vorhanden. Das dürfte sich aber doch mit der Zeit bessern.
 
  • Noch keine konkreten Pläne für Routerzwang-Ende Beitrag #77
ich habe übrigens mal spasseshalber einige Große Internetanbieter angeschaut:
Telekom, UM und Vodafone haben nur IPv4. 1und1 hat auch IPv6
Ist das nun lustig? :heul:

Ich bin mir ziemlich sicher, dass man bei der Telekom vollwertiges Dual Stack bekommt.
 
  • Noch keine konkreten Pläne für Routerzwang-Ende Beitrag #78
Ich bin mir ziemlich sicher, dass man bei der Telekom vollwertiges Dual Stack bekommt.
Ja - noch. Die haben anscheinend wg. DS-LITE mal was von 2018 gefaselt.

Meine Tests bezogen sich auch die Webpräsentation selbst :smile:
 
  • Noch keine konkreten Pläne für Routerzwang-Ende Beitrag #79
Nur mal zum Verständnis. Was hat das modden von WLAN-Geräten mit Kabelmodems zu tun?

Nix,
aber hier erhoffen sich ja viele dann hinter einem eigenen Modem einen restriktionslosen Router ihrer Wahl anzuschliessen, den sie konfigurieren können wie sie wollen.
Und jetzt fangen offenbar die Routerhersteller an ernsthaft die Firmware auf den Geräten zu bestimmen.
 
  • Noch keine konkreten Pläne für Routerzwang-Ende Beitrag #80
Die Routerhersteller machen das nur aufgrund neuer Gesetze.
http://www.heise.de/netze/meldung/Funkregulierung-FCC-praezisiert-den-Firmware-Riegel-fuer-WLAN-Router-2921891.html
Da es zu teuer wäre nur das Funkmodul zu sperren, wird eben die gesamte Firmware der Router gesperrt.
 
  • Noch keine konkreten Pläne für Routerzwang-Ende Beitrag #81
Bei den Anforderungen geht es letztendlich nur darum, dass diverse WLAN-Parameter nicht mehr beliebig per Software gesetzt werden können.
Code:
<i>
</i>Usage: iwconfig [interface] interface freq N.NNN[k|M|G] interface channel N interface bit {N[k|M|G]|auto|fixed} interface rate {N[k|M|G]|auto|fixed} interface power {period N|timeout N|saving N|off} interface txpower {NmW|NdBm|off|auto} interface sens N interface frag {N|auto|fixed|off}

Erwähnte Parameter, die man z.B. unter Linux mit iwconfig setzen könnte, darf WLAN-Hardware nicht mehr beachten, sondern muss das eigenständig regeln können. So lange die Router weiterin WLAN-Hardware nutzen, bei denen kritische Parameter weiterhin per Software konfigurierbar sind, muss die Firmware als Solche dann dicht gemacht werden. Wenn es keine Möglichkeit mehr gibt, der Hardware mitzuteilen, dass diverse Parameter nicht mehr auf Auto stehen, dann ist es auch kein Thema, ob die Firmware des Routers offen ist oder nicht. Anforderung ist eben, dass das WLAN-Modul Funkleistung und Co. autonom setzt und sich nicht der Rechner darinter drum kümmert oder kümmern kann.
 
  • Noch keine konkreten Pläne für Routerzwang-Ende Beitrag #82
TP-Link arbeite übrigens derzeit an einer Version wo nur die Funkmodule gesperrt sein sollen und der Rest wieder offen ist.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/TP-Link-Neue-offene-Firmware-fuer-laenderspezifische-Router-3112827.html
 
  • Noch keine konkreten Pläne für Routerzwang-Ende Beitrag #83
Alles was ich möchte ist, dass der Bridge-Modus auf meinem Cisco-Modem von Unitymedia nicht automatisch zurück gesetzt wird. Sofern die diese Einstellung erlauben, benutze ich das Gerät gerne weiter.
 
  • Noch keine konkreten Pläne für Routerzwang-Ende Beitrag #84
Du meinst wohl eher "Cisco-Router".

"Modem" und "Bridge-Modus" passen nicht zusammen. Ein Modem hat keinen Bridge-Modus, und alles, was einen Bridge-Modus hat, ist kein Modem.

Aber komplette Endgerätefreiheit ist immer noch besser als freigeschalteter Bridgemodus, denn dann hat UM immer noch Vollzugriff auf ein Gerät in meinem Netzwerk.
 
  • Noch keine konkreten Pläne für Routerzwang-Ende Beitrag #85
Aber komplette Endgerätefreiheit ist immer noch besser als freigeschalteter Bridgemodus, denn dann hat UM immer noch Vollzugriff auf ein Gerät in meinem Netzwerk.
Ich sehe die Sache anders:

Bei anderen Netzen (z.B. einige Glasfaser-Netze) ist das, was dem Kabelmodem entspricht, irgendwo in einem Schaltkasten außerhalb des Hauses. In der Wohnung kommt nur das an, was der Ethernet-Buchse am Kabelmodem entspricht.

Bei so einem Netzaufbau wäre es dir wahrscheinlich doch auch egal, welches Modem der Netzbetreiber in seinem Schaltkasten hat, welche Software er aufspielt usw...

Warum also nicht im Kabelnetz?
 
  • Noch keine konkreten Pläne für Routerzwang-Ende Beitrag #86
Prinzipiell richtig. Der einzige Unterschied wäre in diesen Beispiel, dass in einem Fall das Gerät am Strom des Kunden hängt.
 
  • Noch keine konkreten Pläne für Routerzwang-Ende Beitrag #87
Da ist es außerhalb des Hauses, außerhalb meiner Reichweite, genau.

Vergleichen wir doch mal, was passiert, wenn so ein Glasfaser-Schaltkasten gehackt wird versus wenn mein TC7200 (im Bridge-Modus) gehackt wird.

Bei gehacktem TC (und einem unfreiwilligen WLAN-Mitbenutzer) hast DU die Arschkarte, weil das über deinen Anschluss / deine MAC usw. in UMs Netz landet und sämtliche Straftaten zu deinem Anschluss zurücklaufen. Dann musst du erstmal nachweisen, dass da einer dran war, und das ist ohne riesige öffentlich bekannte Sicherheitslücke (vgl. Fritzboxen) wohl eher schwierig.
Bei gehacktem Glasfaser-wasweißichwas-Kasten auf der Straße, den sich evtl. sogar noch mehrere Kunden teilen (?) geht das so nicht.

Oder verstehe ich da was falsch?
 
  • Noch keine konkreten Pläne für Routerzwang-Ende Beitrag #88
Oder verstehe ich da was falsch?
Falls wir von der Situation vor August 2016 sprechen, verstehst du etwas falsch:

Wenn das Modem im Schaltkasten gehackt wirst, hast DU erst einmal genau so die Arschkarte gezogen, wie wenn dein Router gehackt wird:

Es gab einen Fall, da musste eine ältere Frau (laut erster Gerichtsinstanz) Störerhaftung bezahlen, weil ihre IP-Adresse zum illegalen Upload benutzt wurde. Erst in der zweiten Instanz wurde das Urteil gekippt, weil die Dame nachweislich keinen Internet-Anschluss mehr hatte, und die IP-Adresse lediglich zum "Modem im Schaltkasten" gehörte, die Leitung zwischen Schaltkasten und Wohnung zu diesem Zeitpunkt aber nachweislich gar nicht mehr angeschlossen war.

Wenn die Leitung noch angeschlossen gewesen wäre, wäre es wohl unmöglich gewesen, zu beweisen, dass der Fehler auf der Seite des Providers (also im Schaltkasten) gelegen hat und man hätte die Störerhaftung bezahlen müssen.

Wenn man es hingegen beweisen hätte können, dass der Fehler auf Provider-Seite liegt, dann gilt bis August 2016 (für existierende Verträge eventuell auch danach noch), dass die Verantwortlichkeit des Kunden beim Ethernet-Anschluss des Zwangsmodems oder Zwangsrouters anfängt, während alles was davor kommt (also alles, was im Zwangsmodem oder im Zwangsrouter selbst schief läuft), Problem des Providers ist.

Ob sich das Modem in der Wohnung oder im Schaltkasten vor dem Haus befindet, ist rechtlich völlig irrelevant.
 
  • Noch keine konkreten Pläne für Routerzwang-Ende Beitrag #89
Wo ist da jetzt der Unterschied?
Die Störerhaftung bezieht sich nach OSI ab der Internet-Schicht.
Wo soll es da einen Differenzierung zwischen Miet- und Kaufgerät geben.
Übrigens lieferte UM bis vor wenigen Jahren Modems, die bis heute im Einsatz sind.
War da nicht wer, der so ein Miet-Teil noch hat? :zwinker:
 
  • Noch keine konkreten Pläne für Routerzwang-Ende Beitrag #90
Wo ist da jetzt der Unterschied?
Die Störerhaftung bezieht sich nach OSI ab der Internet-Schicht.
Die meisten Gerichte nehmen an, dass man über die IP-Adresse auch an den Namen desjenigen kommt, der die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Daher hättest du auch schon dann ein Problem, wenn beim Abschreiben der IP-Adresse ein Zahlendreher passiert ist (was bei derartigen Gerichtsverfahren angeblich häufiger vorkommt, als man denkt).

Das Problem ist dabei die Beweislast: Wie will man beweisen, was wirklich passiert ist?

Nehmen wir aber einmal an, dass man beweisen konnte, dass die Ursache für das Problem ein gehackter Router war:

Bei der Störerhaftung ist man laut BGH-Urteil nur dann haftbar, wenn - vereinfacht ausgedrückt - im "eigenen Bereich" etwas falsch gemacht wurde (und man zumindest theoretisch die Möglichkeit gehabt hätte, dasjenige zu verhindern - was aber fast immer der Fall ist).

Bei einem Zwangsrouter (wie es bei einem Mietrouter ist, weiß ich nicht) beginnt "der eigene Bereich" bei der Ethernet-Buchse des Routers, während der Router selbst noch Bestandteil des Netzes des Providers ist. Bei einem gekauften Router beginnt "der eigene Bereich" an der Dose an der Wand und der Router gehört voll dazu.

Wenn du vor Gericht nachweisen kannst, dass dein Zwangsrouter gehackt war und deswegen ein Hacker illegal Dateien hochladen konnte, bist du fein raus: Der Zwangsrouter zählt in die Zuständigkeit des Providers und der Provider haftet folglich auch dafür, wenn damit Straftaten begangen wurden.

Wenn dein selbst gekaufter Router gehackt wurde, bist du dafür verantwortlich, was damit passiert und du musst Störerhafrung bezahlen - selbst dann, wenn du beweisen kannst, dass dein Router gehackt wurde!

Das ist übrigens bei gemieteten Gegenständen oft so: Wenn du ein Auto kaufst, an dem irgendwelche illegalen Manipulationen vorgenommen wurden und deswegen ein Unfall mit diesem Auto passiert, haftest du dafür. Wenn du das manipulierte Auto gemietet hast, haftet hingegen die Autovermietung.
 
  • Noch keine konkreten Pläne für Routerzwang-Ende Beitrag #91
Re: AW: Noch keine konkreten Pläne für Routerzwang-Ende

<t>Jein.. <br/>
<br/>
Denn miete/leihe ich mir ein Auto, muß ich mich vom ordnungsgemäßen Zustand überzeugen. <br/>
Ich muß zum Beispiel prüfen, ob Reifen und Beleuchtung in Ordnung sind, oder offensichtliche Anbauten eingetragen sind. <br/>
<br/>
Was mir allerdings nicht angekreidet werden kann, sind Manipulationen, die nur von einem Fachmann offensichtlich entdeckt werden können.</t>
 
  • Noch keine konkreten Pläne für Routerzwang-Ende Beitrag #92
Re: AW: Noch keine konkreten Pläne für Routerzwang-Ende

<r><QUOTE author="Toxic"><s>
</s>Was mir allerdings nicht angekreidet werden kann, sind Manipulationen, die nur von einem Fachmann offensichtlich entdeckt werden können.<e>
</e></QUOTE>
Entschuldigung.<br/>
<br/>
Ich bin natürlich von Manipulationen ausgegangen, die nur für einen Fachmann erkennbar sind.</r>
 
  • Noch keine konkreten Pläne für Routerzwang-Ende Beitrag #93
Bei der Störerhaftung ist man laut BGH-Urteil nur dann haftbar, wenn - vereinfacht ausgedrückt - im "eigenen Bereich" etwas falsch gemacht wurde (und man zumindest theoretisch die Möglichkeit gehabt hätte, dasjenige zu verhindern - was aber fast immer der Fall ist).

Bei einem Zwangsrouter (wie es bei einem Mietrouter ist, weiß ich nicht) beginnt "der eigene Bereich" bei der Ethernet-Buchse des Routers, während der Router selbst noch Bestandteil des Netzes des Providers ist. Bei einem gekauften Router beginnt "der eigene Bereich" an der Dose an der Wand und der Router gehört voll dazu.
Wie kommst du darauf, dass "der eigene Bereich" an der Ethernet-Buchse beginnt?
Jeder Benutzer hat die Möglichkeit (und eigentlich die Pflicht) z.B. ein eigenes komplexes WLan-Passwort zu generieren.
Mich wundert in diesem Zusammenhang, dass nicht die Routerhersteller hier in die Pflicht genommen werden, weil dieser Teil von allen mir bekannten Routern nicht deutlich hervorgehoben wird.
Jeder Benutzer hat die Möglichkeit und (eigentlich die Pflicht) die Zugangsdaten zum Router zu ändern.
Dies wird wenigstens von einigen Herstellern beachtet.
Es gibt nur einen Bereich, in dem man vom Provider abhängig ist: Firmwareupdates.
Diese kommen aber gerade bei diesem Provider extrem schleppend. Wenn ich da nur an das hochkritische Update der Fritzboxen auf 6.03 denke, bei der sich UM die goldene Schnecke geholt hat.
Ich bin aber davon überzeugt, dass genau der Usertype, der auf eigene Router pocht, genau das im Griff hat. Und wenn nicht, habe ich auch kein Bedauern mit ihm.

Mehr als "eigene Passwörter" und "aktiuelle Firmware" verlangt der Richter dem Benutzer nicht ab.
Das Problem bei falschen IP-Adressen trifft aber alle.
 
  • Noch keine konkreten Pläne für Routerzwang-Ende Beitrag #94
Wie kommst du darauf, dass "der eigene Bereich" an der Ethernet-Buchse beginnt?
Das ist ganz einfach:

Nach bisheriger Rechtslage waren Zwangsrouter und -modems nur möglich, wenn der Provider im Vertrag drin stehen hatte, dass der Router oder das Modem noch Bestandteil des Netzes des Providers ist und eben nicht zum "eigenen Bereich" gehört.

(Ab August ist so etwas eben nicht mehr möglich.)
Jeder Benutzer hat die Möglichkeit (und eigentlich die Pflicht) z.B. ein eigenes komplexes WLan-Passwort zu generieren.
Der Provider wird in diesem Fall wahrscheinlich in seinem Vertrag drin stehen haben, dass du verpflichtet bist, ein sicheres Passwort auszusuchen.

In diesem Fall würde der Vorgang "Aussuchen des Passworts" wieder zum "eigenen Bereich" gehören (nicht jedoch der Router als solcher) und man könnte dich wahrscheinlich wegen Strörerhaftung dran bekommen, wenn dein Router wegen eines zu einfachen Passworts gehackt wurde. Die Argumentation ist dann, dass du beim Aussuchen des Passworts (= eigener Bereich) nicht sauber genug gearbeitet hast.

Wenn der Provider dir das Passwort vorgibt und du ohne Zustimmung des Providers gar nichts an den Sicherheitseinstellungen ändern kannst, kann man so auch nicht mehr argumentieren und der Provider würde wohl die Störerhaftung zahlen müssen (wenn überhaupt).
Mich wundert in diesem Zusammenhang, dass nicht die Routerhersteller hier in die Pflicht genommen werden, weil dieser Teil von allen mir bekannten Routern nicht deutlich hervorgehoben wird.
Stimmt.

Irgendwer hat einmal gefordert, eine EU-Verordnung einzuführen, dass die Standardeinstellung eines WLAN-Routers die allerhöchste Sicherheitsstufe sein muss (ggf. sogar "WLAN aus", so dass man für die erste Verbindung ein LAN-Kabel braucht) und der Benutzer, wenn er das will, ganz bewusst die Sicherheit runtersetzen muss.
Wenn ich da nur an das hochkritische Update der Fritzboxen auf 6.03 denke, bei der sich UM die goldene Schnecke geholt hat.
Ich bin mir nach wie vor nicht sicher, warum UM eine gepatchte Firmware verwendet. Das Patchen einer Firmware kostet extrem viel Geld - ich weiß das, da ich das beruflich im Automobilsektor mache.

Diese Geldmenge holt man normalerweise nicht dadurch wieder rein, dass man Features wie WLAN abschaltbar macht und dadurch kassiert. (Einige Leute behaupten ja, dass das der Grund dafür war; falls es wirklich der Grund war, dann hat sich UM wahrscheinlich massiv mit den Kosten verkalkuliert.)

Warum also die Firmware patchen?

Ich kann mir immer noch vorstellen, dass irgend Etwas im UM-Netz nicht 100% standardkonform ist und es ohne den Firmwarepatch irgendwelche Ausfälle im UM-Netz gegeben hätte. Sicher wissen kann ich es natürlich nicht. Aber mir fällt kein anderer Grund ein.

Wenn das stimmt, dann hätte UM nach der Veröffentlichung des AVM-Firmwareupdates erst einmal eine neue Software zusammenpatchen müssen, die sowohl die Änderungen von AVM als auch die Änderungen für das UM-Netz enthält. Wenn AVM irgend etwas geändert hat, was auch für das UM-Netz geändert werden musste, dann wird das Mergen besonders haarig. Und das dauert nun mal Zeit.
Ich bin aber davon überzeugt, dass genau der Usertype, der auf eigene Router pocht, genau das im Griff hat. Und wenn nicht, habe ich auch kein Bedauern mit ihm.
Bei selbstgekauften Routern würde AVM dann vielleicht ein Firmwareupdate herausbringen mit der Warnung:
Achtung:
Nach der Installation läuft der Router nicht mehr in den Netzen von UnityMedia und KabelHintertupfingen!
Das Firmwareupdate für UnityMedia-Kunden bringen wir in einigen Wochen heraus, für KabelHintertupfingen haben wir kein Update geplant.
Selbst als Profi hast du dann keine Chance, als "einige Wochen" zu warten, bis das Softwareupdate für UnityMedia-Kunden verfügbar ist, während die Kunden von KabelDeutschland längst mit dem neuen Update am Netz sind.

Dabei würde es dir dann aber immer noch besser gehen, als dem Kunden von KabelHintertupfingen.
 
  • Noch keine konkreten Pläne für Routerzwang-Ende Beitrag #95
Ich bin zwar kein Moderator, aber vielleicht darf ich euch trotzdem bitten zum Thema zurückzukommen. Die Schließung wird sonst absehbar sein.
 
  • Noch keine konkreten Pläne für Routerzwang-Ende Beitrag #96
Ich gebe johnripper recht, mache jedoch nur noch ein paar Anmerkungen:

Die "Zwangsrouter" bestehen eigentlich aus 2 Geräten:
Dem Modem, an dem man nichts ändern braucht/kann (wie z.B. dem Modem von MartinDJR) und dem Router.
Der einzige Unterschied liegt darin, dass man das Kabel nicht sehen kann.

Die Fritzboxen haben eine einheitliche Firmware nur gibt es zusätzlich eine Konfig-Datei, die die Einschränkungen definieren.
Der Upgrade auf 6.03 wurde von der eigenen Schwester Kabelbw etwa 2 Wochen früher veröffentlicht.

Der erwähnte Passus existiert in dieser Form bei keinem mir bekannten Provider.
Jedes Gerät ist in vielen Bereichen offen, lediglich die Schrottkisten die UM in den letzten Jahren als Standardgerät definiert hat, waren eine absolute Zumutung.

Kurz: Das, was du so von dir gibst, hat weder in der Vergangenheit, im Heute noch im Spätsommer irgendwelchen substantiellen Wert.
 
  • Noch keine konkreten Pläne für Routerzwang-Ende Beitrag #97
Ich bin zwar kein Moderator, aber vielleicht darf ich euch trotzdem bitten zum Thema zurückzukommen. Die Schließung wird sonst absehbar sein.
So weit vom Thema sind wir meiner Meinung nach gar nicht abgewichen:

Es geht in diesem Thread laut Überschrift sehr allgemein um das Ende des Routerzwangs. Die Überschrift lautet nicht: "Noch keine konkreten Pläne für die Herausgabe von Zugangsdaten nach dem Ende des Routerzwangs" oder ähnlich. Somit ist dies ein sehr, sehr, sehr, sehr weites Thema.

Und die Frage, was sich nach dem Ende des Routerzwangs rechtlich ändert, gehört nun mal auch zum Thema "Ende des Routerzwangs".
Die "Zwangsrouter" bestehen eigentlich aus 2 Geräten:
Was für die Haftungsfrage allerdings keine Rolle spielt: Derjenige, der die Möglichkeit hat, die Sicherheitseinstellungen entsprechend einzustellen, haftet, wenn der Router gehackt wurde.

Allerdings bist du in der Beweispflicht, dass dein Router gehackt wurde und nicht du selbst am Rechner gesessen bist. Das ist allerdings auch dann so, wenn der Router im Rechenzentrum des Providers gehackt wurde.
Die Fritzboxen haben eine einheitliche Firmware nur gibt es zusätzlich eine Konfig-Datei, die die Einschränkungen definieren.
Angeblich haben die TC7200-Boxen bei UM eine massiv gepatchte Firmware.

Laut bestimmter Foren sind die Firmware-Patches der Grund dafür, dass die TC7200 nicht so stabil läuft, wie es die "Original-TC7200" tut, die angeblich im Gegensatz zu den UM-TC7200 ein sehr guter Router sein soll.

Woher bist du so sicher, dass die Firmware der UM-FritzBoxen nicht gepatcht ist?
 
  • Noch keine konkreten Pläne für Routerzwang-Ende Beitrag #98
Jeder Benutzer hat die Möglichkeit (und eigentlich die Pflicht) z.B. ein eigenes komplexes WLan-Passwort zu generieren.
Mich wundert in diesem Zusammenhang, dass nicht die Routerhersteller hier in die Pflicht genommen werden, weil dieser Teil von allen mir bekannten Routern nicht deutlich hervorgehoben wird.
Jeder Benutzer hat die Möglichkeit und (eigentlich die Pflicht) die Zugangsdaten zum Router zu ändern.
Dies wird wenigstens von einigen Herstellern beachtet.
Es gibt nur einen Bereich, in dem man vom Provider abhängig ist: Firmwareupdates.
Diese kommen aber gerade bei diesem Provider extrem schleppend. Wenn ich da nur an das hochkritische Update der Fritzboxen auf 6.03 denke, bei der sich UM die goldene Schnecke geholt hat.
Ich bin aber davon überzeugt, dass genau der Usertype, der auf eigene Router pocht, genau das im Griff hat. Und wenn nicht, habe ich auch kein Bedauern mit ihm.

Mehr als "eigene Passwörter" und "aktiuelle Firmware" verlangt der Richter dem Benutzer nicht ab.
Das Problem bei falschen IP-Adressen trifft aber alle.

Wie kommst du darauf, dass der Benutzer solche Pflichten hat? In welchem Gesetz steht das?

Der Benutzer haftet zwar für gewissen Unfug, den man mit seinem Internet-Zugang anstellen kann, aber ob und wie er diesen verhindert, bleibt sein Bier.
 
  • Noch keine konkreten Pläne für Routerzwang-Ende Beitrag #99
Dies wollte ich mit dem Wörtchen "eigentlich" ausdrücken.
Er darf sonst in fast jedem Fall seine Biersuppe persönlich auslöffeln.
 
  • Noch keine konkreten Pläne für Routerzwang-Ende Beitrag #100
Gibt es hier mittlerweile Neuigkeiten? Man hat ein wenig das Gefühl Unitymedia möchte die Situation ein wenig aussitzen, aber vielleicht kann ein Mitarbeiter ja hier etwas mehr Klarheit und Transparenz schaffen. Zumindest würde ich mich sehr darüber freuen :super:
 
Thema:

Noch keine konkreten Pläne für Routerzwang-Ende

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