... insofern sehe ich nicht, dass das Gerät in das Eigentum des Kunden übergeht.
Da gab es aber mal den Fall, dass jemand ein gestohlenes Wohnmobil gekauft hat, es aber keine Möglichkeit gab, nachzuprüfen, dass das Wohnmobil geklaut war (die Kriminellen hatten gut gefälschte Fahrzeugpapiere).
Der BGH hat entschieden, dass der Käufer dadurch tatsächlich zum Eigentümer wird.
Wenn jemand ein Modem verkauft, für das er Schadensersatz bezahlt hat, dann könnte es tatsächlich sein, dass der Käufer dadurch Eigentümer wird.