- Technicolor TC4400 Docsis 3.1 Modem Info Thread Beitrag #876
SpookyMulder
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Ihr seit ja auch nicht Otto-Normal... ihr seit schon speziell 
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Der deutsche Endkunden-Markt für Kabelmodems dürfte mit den unter 100 bestellten Geräten schon weitgehend erschöpft sein.die Frage ist vielmehr warum es diesen "Ameisenverkehr" ueberhaupt geben muss?
Habe die Info über eine neue Bezugsquelle! Meldet euch mal bei [email protected] / 0761-4702 105 und fragt nach dem TC4400
Denke schon, dass sie an Privatkunden verkaufen. Preis habe ich aber keinen. Müsste man einfach mal unverbindlich anfragen.
Oh ok, doof. Also geht nix?
Oh ok, doof. Also geht nix?
Die wollen keine Gewährleistung / Garantie übernehmen, deswegen B2B only. Denke also eher nicht.
Anscheinend stellt sich VF auch quer, das TC4400 freizuschalten.Ich warte erstmal noch auf die Antwort von der BNetzA.
Habe denen ja eine ausführliche Mail geschrieben mit allen nötigen Informationen.
Mit einen Anwalt habe ich schon mal gesprochen, der hat aber auch erstmal gesagt das ich auf die Antwort der BNetzA warten soll :winken:
Jo, die benötigen wohl dringenst Nachhilfe :streber:einige KNB brauchen wohl noch Nachhilfe
Das ist so nicht ganz richtig :traurig:Das TC4400-Modem selbst funktioniert bekanntlich bei jedem KNB, nur das Endgerät dahinter kommt derzeit nicht ins Internet, dort ist also die Schnittstelle (!), wo es klemmt.
Anscheinend stellt sich VF auch quer, das TC4400 freizuschalten.
Dort scheitert es auch an der automatischen Aktivierung, bzw. Blacklist/Whitelist :wand:
Ja klar verstößt das gegen geltendes Recht.Was aber klar gegen geltendes Recht verstößt.
Es kann nicht das Ziel sein, daß jeder Kabelkunde eine manuelle Provisionierung per Gerichtsbeschluß durchdrücken muß.Vermutlich wird man bei diesen Betreibern jetzt erst rechtliche Schritte einleiten müssen, bis man das Modem dann irgendwann einmal provisioniert bekommt.
Das mag ja sein, aber glaubt mir, das hätte nicht nur Vorteile.Auf diese ausführliche Schnittstellenbeschreibung hat jeder einen Rechtsanspruch, nicht nur Kunden der jeweiligen KNB.
Die Schnittstellenbeschreibung definiert keine "Anforderungen". Diese "Anforderungen" haben sich nur die KNB ausgedacht. Denn es ist nirgendwo im Gesetz gefordert, daß das Endgerät einer Schnittstellenbeschreibung entsprechen muß. Die Schnittstellenbeschreibung dient Geräte-Entwicklern und Kunden zur Information, mehr nicht, einzige daraus resultierende Pflicht haben die KNB, nämlich sie öffentlich vorzulegen.Bei VF lassen sich EPC3212 - Modems zurzeit in der Regel ohne Schwierigkeiten aktivieren (solange es kein eigenes Leihgerät ist), obwohl es den Anforderungen der Schnittstellenbeschreibung gar nicht entspricht (hat ja nur 8 DS).
Letzteres ist schlicht nicht erlaubt.Was würde also passieren, wenn die KNB das Aktivierungsportal offenlegen müssten? Sie wären dann gezwungen zuzugeben, dass sie das generell nur halbherzig programmiert haben (also nicht nur zu Ungunsten des Kunden), die Folge wird sein, dass man solche Dinge wie die EPC dann eben restriktver handhabt...