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Unitymedia Technicolor TC4400 Docsis 3.1 Modem Info Thread

Diskutiere Technicolor TC4400 Docsis 3.1 Modem Info Thread im Internet und Telefon über das TV-Kabelnetz Forum im Bereich Internet und Telefon; Ihr seit ja auch nicht Otto-Normal... ihr seit schon speziell :D
  • Technicolor TC4400 Docsis 3.1 Modem Info Thread Beitrag #876
Ihr seit ja auch nicht Otto-Normal... ihr seit schon speziell :D
 
  • Technicolor TC4400 Docsis 3.1 Modem Info Thread Beitrag #877
die Frage ist vielmehr warum es diesen "Ameisenverkehr" ueberhaupt geben muss?
Der deutsche Endkunden-Markt für Kabelmodems dürfte mit den unter 100 bestellten Geräten schon weitgehend erschöpft sein.

Das ist aber mMn ein Henne-Ei-Problem: Wenn die Geräte ordentlich im deutschen Handel wären, man Firmware-Updates einspielen könnte und es eine ordentliche Weboberfläche gäbe, für die man sich die Passwörter nicht erst erhacken muss, würden sicher noch einige mehr Leute die Geräte in Betracht ziehen!
Ich würde davon ausgehen, dass man deutschlandweit bis zu 10000 Geräte absetzen kann, selbst wenn man für die Lokalisierung und entsprechenden Support noch weitere Kosten hat und deshalb den Preis auf z.B. 150-170 Euro (inkl. MwSt) erhöht.
 
  • Technicolor TC4400 Docsis 3.1 Modem Info Thread Beitrag #878
  • Technicolor TC4400 Docsis 3.1 Modem Info Thread Beitrag #879
Denke schon, dass sie an Privatkunden verkaufen. Preis habe ich aber keinen. Müsste man einfach mal unverbindlich anfragen.
 
  • Technicolor TC4400 Docsis 3.1 Modem Info Thread Beitrag #880
Denke schon, dass sie an Privatkunden verkaufen. Preis habe ich aber keinen. Müsste man einfach mal unverbindlich anfragen.

Habe nachgefragt. 199€ inkl. MwSt. Keine Garantie oder Gewährleistung, nur B2B.
 
  • Technicolor TC4400 Docsis 3.1 Modem Info Thread Beitrag #882
  • Technicolor TC4400 Docsis 3.1 Modem Info Thread Beitrag #884
nein, aber es ist da doch wesentlich günstiger
 
  • Technicolor TC4400 Docsis 3.1 Modem Info Thread Beitrag #885
So langsam habe ich den Eindruck, dass es einfacher ist, auf neue Produkte der Docsis 3.1 Welle zu warten, die auch einen gewissen Endkunden-Support mit Updates und vernünftige Dokumentation bieten.

Die 6590 mit der 87er Firmware läuft am UM ganz anständig mittlerweile. Das sind Welten zur alten 6490 mit der 50er fw.

Leuten mit DS-Lite rate ich zu dieser Zwischenlösung.
 
  • Technicolor TC4400 Docsis 3.1 Modem Info Thread Beitrag #886
Willst du nicht noch in ein paar andere Threads hier reinspammen?
 
  • Technicolor TC4400 Docsis 3.1 Modem Info Thread Beitrag #887
Wenn praktische Lösungen für Dich Spam sind, dann drück doch einfach auf ignorieren. Gibt auch noch andere Leute mit UM-Problemen, die davon profitieren und nicht so engstirnig sind wie Du.
 
  • Technicolor TC4400 Docsis 3.1 Modem Info Thread Beitrag #888
Die klicken aber sicher nicht auf den TC4400 Thread ;) Die Fritte ist nur die letzte Notlösung. Wenn es etwas Vernünftiges sein soll, kommt man an einem reinen Modem nicht vorbei.
 
  • Technicolor TC4400 Docsis 3.1 Modem Info Thread Beitrag #889
Ich warte erstmal noch auf die Antwort von der BNetzA.
Habe denen ja eine ausführliche Mail geschrieben mit allen nötigen Informationen.
Mit einen Anwalt habe ich schon mal gesprochen, der hat aber auch erstmal gesagt das ich auf die Antwort der BNetzA warten soll :winken:
Anscheinend stellt sich VF auch quer, das TC4400 freizuschalten.
Dort scheitert es auch an der automatischen Aktivierung, bzw. Blacklist/Whitelist :wand:
 
  • Technicolor TC4400 Docsis 3.1 Modem Info Thread Beitrag #890
Die ANGA war ja auch bis zum Schluß strikt für den Routerzwang. Alle DSL-Anbieter haben den vorbildlich abgeschafft, einige KNB brauchen wohl noch Nachhilfe.
 
  • Technicolor TC4400 Docsis 3.1 Modem Info Thread Beitrag #891
einige KNB brauchen wohl noch Nachhilfe
Jo, die benötigen wohl dringenst Nachhilfe :streber:

Bisher scheint UM wohl der einzige KNB zu sein, der das TC4400 überhaupt provisioniert :super:
Das haben wir wohl der Tatsache zu verdanken, daß UM kein automatisches Aktivierungsportal betreibt.
Muss man UM wohl positiv anrechnen :smile:

Die anderen KNB´s arbeiten wohl mit händisch gepflegte MAC Whitelisten, über die nur
die Kabel-Fritzboxen zugelassen / provisioniert werden können.

Hier mal der aktuelle Stand bei Primacom und Vodafone:

 
  • Technicolor TC4400 Docsis 3.1 Modem Info Thread Beitrag #892
Wobei die Jungs bei KD auch wieder rauf und runter diskutieren, inwiefern die Geräte die Schnittstellenbeschreibung einhalten müssen.

Der Witz ist, daß es darauf im TKG gar nicht ankommt. CE-Zeichen reicht. Damit erklärt der Hersteller die europäischen Normen einzuhalten (einschließlich EuroDOCSIS, was ja ausreichen sollte). Der Endkunde soll am passiven Netzabschluß anschließen können, was er will.

Die Schnittstellenbeschreibung ist eine reine Bringschuld des Anbieters, die dem Kunden helfen soll, sein Endgerät zum Laufen zu bringen. Wenn es also ein "Aktivierungsportal" gibt (was ganz offensichtlich nicht funktioniert), dann ist der Anbieter verpflichtet, auch die Funktion dieser Schnittstelle mit einer Beschreibung offenzulegen. Das macht offenbar kein KNB. Sprich: Die Schnittstellenbeschreibung ist in jedem Fall unvollständig und ein Verstoß gegen § 41c TKG liegt vor.
 
  • Technicolor TC4400 Docsis 3.1 Modem Info Thread Beitrag #893
Wenn ihr Vodafone und PYUR ein wenig auf Trab halten wollt, fordert dort bitte eine detaillierte Schnittstellenbeschreibung zum Aktivierungsportal an. Dazu müßt ihr kein Kunde sein, denn darauf hat jeder, der ggf. ein eigenes Endgerät entwickeln möchte, einen Rechtsanspruch. Ideal wäre es natürlich wenn jemand mit einer GmbH o. ä. seinen Briefkopf oben drüber setzt, um das Ganze noch etwas offizieller zu machen.

Das TC4400-Modem selbst funktioniert bekanntlich bei jedem KNB, nur das Endgerät dahinter kommt derzeit nicht ins Internet, dort ist also die Schnittstelle (!), wo es klemmt. Meiner Ansicht nach müssen die KNB den Aktivierungsprozeß vom ersten DHCP-Request über jeden HTTP-Request bis zur erfolgreichen (!) Freischaltung des Internetzugangs für das Endgerätes detailliert beschreiben.
 
  • Technicolor TC4400 Docsis 3.1 Modem Info Thread Beitrag #894
Das TC4400-Modem selbst funktioniert bekanntlich bei jedem KNB, nur das Endgerät dahinter kommt derzeit nicht ins Internet, dort ist also die Schnittstelle (!), wo es klemmt.
Das ist so nicht ganz richtig :traurig:
Also, generell synct das T4400 bei allen KNB's (wenn sie mindestens Docsis 3.0 unterstützen).
Jetzt kommt aber das eigentliche Problem:
Die KNB's arbeiten auf ihrem Aktivierungsportal mit White Lists. Dort sind aber nur MAC Adressen/Bereiche von Fritzboxen eingepflegt. Die MAC eines TC4400 steht halt nicht in dieser Liste, somit läuft die Provisionierung auf einen Fehler, bzw. das System verweigert die Provisionierung für ein Endgerät, welches nicht in dieser Whitelist steht.
 
  • Technicolor TC4400 Docsis 3.1 Modem Info Thread Beitrag #895
Was aber klar gegen geltendes Recht verstößt.
 
  • Technicolor TC4400 Docsis 3.1 Modem Info Thread Beitrag #896
Anscheinend stellt sich VF auch quer, das TC4400 freizuschalten.
Dort scheitert es auch an der automatischen Aktivierung, bzw. Blacklist/Whitelist :wand:

Woher hast Du denn die Informationen, dass es bei VF Blacklist/Whitelist geben soll? Quelle?

Gibt es da genauere Informationen, was beim Anmelden angezeigt wurde?

Edit: Habe den Eintrag im KD-Forum gesehen.
 
  • Technicolor TC4400 Docsis 3.1 Modem Info Thread Beitrag #897
Was aber klar gegen geltendes Recht verstößt.
Ja klar verstößt das gegen geltendes Recht.
Vermutlich wird man bei diesen Betreibern jetzt erst rechtliche Schritte einleiten müssen, bis man das Modem dann irgendwann einmal provisioniert bekommt.
Das kann aber dauern.........
 
  • Technicolor TC4400 Docsis 3.1 Modem Info Thread Beitrag #898
Vermutlich wird man bei diesen Betreibern jetzt erst rechtliche Schritte einleiten müssen, bis man das Modem dann irgendwann einmal provisioniert bekommt.
Es kann nicht das Ziel sein, daß jeder Kabelkunde eine manuelle Provisionierung per Gerichtsbeschluß durchdrücken muß.

Die automatische Aktivierung per Web-Schnittstelle ist Teil der Schnittstelle, und diese muß umfassend beschrieben und veröffentlicht werden, damit jemand sein Endgerät hinter dem Modem - das auf diese Schnittstelle stößt - daran anpassen kann, so daß es letztlich ins Internet durchkommt. Denn mit einem einfachen DHCP-Request ist ja nicht getan, damit geht es ja nur auf die proprietäre Webschnittstelle.

Daß dabei am Ende auch das Modem provisioniert wird, sollte klar sein.

Auf diese ausführliche Schnittstellenbeschreibung hat jeder einen Rechtsanspruch, nicht nur Kunden der jeweiligen KNB.

Es ist dabei auch egal, was dabei für Ausreden kommen, wie "wir müssen Fremdgeräte anderer KNB blacklisten" oder "wir müssen nicht auf dem deutschen Markt verkaufte Geräte blacklisten" oder "wir müssen als Zwangsrouter gedachte Modelle blacklisten". Das ist nicht durch das Gesetz gedeckt.
 
  • Technicolor TC4400 Docsis 3.1 Modem Info Thread Beitrag #899
Auf diese ausführliche Schnittstellenbeschreibung hat jeder einen Rechtsanspruch, nicht nur Kunden der jeweiligen KNB.
Das mag ja sein, aber glaubt mir, das hätte nicht nur Vorteile.

Ein Beispiel: Bei VF lassen sich EPC3212 - Modems zurzeit in der Regel ohne Schwierigkeiten aktivieren (solange es kein eigenes Leihgerät ist), obwohl es den Anforderungen der Schnittstellenbeschreibung gar nicht entspricht (hat ja nur 8 DS).
Was würde also passieren, wenn die KNB das Aktivierungsportal offenlegen müssten? Sie wären dann gezwungen zuzugeben, dass sie das generell nur halbherzig programmiert haben (also nicht nur zu Ungunsten des Kunden), die Folge wird sein, dass man solche Dinge wie die EPC dann eben restriktver handhabt...
 
  • Technicolor TC4400 Docsis 3.1 Modem Info Thread Beitrag #900
Bei VF lassen sich EPC3212 - Modems zurzeit in der Regel ohne Schwierigkeiten aktivieren (solange es kein eigenes Leihgerät ist), obwohl es den Anforderungen der Schnittstellenbeschreibung gar nicht entspricht (hat ja nur 8 DS).
Die Schnittstellenbeschreibung definiert keine "Anforderungen". Diese "Anforderungen" haben sich nur die KNB ausgedacht. Denn es ist nirgendwo im Gesetz gefordert, daß das Endgerät einer Schnittstellenbeschreibung entsprechen muß. Die Schnittstellenbeschreibung dient Geräte-Entwicklern und Kunden zur Information, mehr nicht, einzige daraus resultierende Pflicht haben die KNB, nämlich sie öffentlich vorzulegen.

Die einzige gesetzliche Anforderung an Kundengeräte ist die Einhaltung europäischer Normen zur elektromagnetischen Verträglichkeit (CE). Das ist alles.
Was würde also passieren, wenn die KNB das Aktivierungsportal offenlegen müssten? Sie wären dann gezwungen zuzugeben, dass sie das generell nur halbherzig programmiert haben (also nicht nur zu Ungunsten des Kunden), die Folge wird sein, dass man solche Dinge wie die EPC dann eben restriktver handhabt...
Letzteres ist schlicht nicht erlaubt.

Denn eine "Anforderungsliste" zu erstellen, die letztlich nur der eigene Zwangsrouter erfüllt, wäre wiederum die Durchsetzung eines gesetzwidrigen Routerzwangs.

Um dieses zentrale Mißverständnis wird in den Foren seit Monaten völlig unnötig herumdiskutiert. Das liegt vermutlich daran, daß die ANGA über die Presse jede Menge Unfug gefordert hat bis hin zur einer "Zertifizierungspflicht". Der Gesetzgeber ist das aber nicht mitgegangen und dem haben sich die KNB zu beugen.
 
Thema:

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