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Unitymedia Technicolor TC4400 Docsis 3.1 Modem Info Thread

Diskutiere Technicolor TC4400 Docsis 3.1 Modem Info Thread im Internet und Telefon über das TV-Kabelnetz Forum im Bereich Internet und Telefon; Na die Pegel stimmen ja wohl. Bei KabelBW konnten die Techniker provisionieren.
  • Technicolor TC4400 Docsis 3.1 Modem Info Thread Beitrag #2.751
Na die Pegel stimmen ja wohl. Bei KabelBW konnten die Techniker provisionieren.
 
  • Technicolor TC4400 Docsis 3.1 Modem Info Thread Beitrag #2.752
Gesetzlich schuldet der Provider dem Kunden die Provisionierung eines standardkonformen Modems.
Eines geeigneten Endgeräts. Die Provisionierung eines standardkonformen VDSL2-Modems schuldet Dir ganz sicher kein Kabelanbieter...
Wenn er einfach neben seinen eigenen Geräten nur ganze ZWEI freie Gerätmodelle provisionieren will, und sich dann nach einem gebrabbelten "Inkompatibel" hinter einer Mauer des Schweigens zurückzieht, soll man als Schuldner auch mit einem Rechtsbeistand nicht weiterkommen können?

Dann hätte man sich das ganze Gesetz auch ganz sparen können...
Du hast das Gesetz nicht verstanden: Es öffnet den Markt für Endgeräte. Entsprechend haben Marktteilnehmer = Gerätehersteller Ansprüche ggü. den Netzbetreibern. Und der Kunde hat Ansprüche ggü. dem Gerätehersteller, der ihm die Eignung für seinen Anschluss zugesagt hat.

Also wenn der Kunde sein Gerät nicht provisioniert bekommt, dann wendet er sich an den Gerätehersteller, damit der das mit dem Netzbetreiber auskaspert. und wenn der Gerätehersteller sich (ver)weigert, dann wendet man sich nicht an den Netzbetreiber oder die BNetzA, sondern wirft dem Hersteller sein untaugliches Geraffel vor die Füße!
 
  • Technicolor TC4400 Docsis 3.1 Modem Info Thread Beitrag #2.753
Gesetzlich schuldet der Provider dem Kunden die Provisionierung eines standardkonformen Modems.
Eines geeigneten Endgeräts. Die Provisionierung eines standardkonformen VDSL2-Modems schuldet Dir ganz sicher kein Kabelanbieter...

Achso, das TC4400 war also nicht geeignet, um am Anschluss von VF betrieben zu werden bzw. ist jetzt urplötzlich nicht mehr geeignet ?!

BTW. ich kann als Importeur (gilt dann nur für die bei Vector bestellten Modems) auch unter gewissen Umständen als Hersteller auftreten, somit haben die mir die technischen Details, warum es zu einer Ablehnung kommt, offen zulegen.
 
  • Technicolor TC4400 Docsis 3.1 Modem Info Thread Beitrag #2.754
Alles faule Ausreden von VDF. Dass das Modem problemlos an deren Anschluss läuft, ist doch bewiesen. Ebenso dass es mit der aktuellen FW keine Probleme mehr gibt.

VDF nutzt jetzt nur den Vorwand der .20 FW um von ihren Fehlern abzulenken und die Kunden zu gängeln die ein reines Modem brauchen.

Ich bin mir sicher dass vermutlich nicht nur VDF in Zukunft den Quatsch mit Hotspot ausbauen will und zudem Volumentarife für bestimmten Traffic einführen wird bzw. Datenpässe. Da stört es natürlich wenn das ein Kunde mittels VPN umgehen kann. Also braucht der Provider Vollzugriff auf die Kundenrouter.
 
  • Technicolor TC4400 Docsis 3.1 Modem Info Thread Beitrag #2.755
Eines geeigneten Endgeräts. Die Provisionierung eines standardkonformen VDSL2-Modems schuldet Dir ganz sicher kein Kabelanbieter...
Das TC4400 ist doch kein VDSL-2 Modem :wand:
Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen :hirnbump:
 
  • Technicolor TC4400 Docsis 3.1 Modem Info Thread Beitrag #2.756
Achso, das TC4400 war also nicht geeignet, um am Anschluss von VF betrieben zu werden bzw. ist jetzt urplötzlich nicht mehr geeignet ?!
Wenn es geeignet ist, sollte es auch funktionieren, nicht wahr?
BTW. ich kann als Importeur (gilt dann nur für die bei Vector bestellten Modems) auch unter gewissen Umständen als Hersteller auftreten, somit haben die mir die technischen Details, warum es zu einer Ablehnung kommt, offen zulegen.
Dann melde Dich bei VFKD als Hersteller und bitte um Zugang zum Testlabor, welcher Dir zu FRAND-Konditionen gewährt werden sollte. Das dürfte nicht kostenlos sein, aber als Hersteller mit Gewinnerzielungsabsicht kannst Du diese Kosten ja dann auf den Gerätepreis umlegen. Du musst natürlich damit rechnen, dass im Testlabor Fehler in der Gerätefirmware aufgedeckt werden, die Du als Hersteller dann selbsttätig und auf eigene Kosten beheben musst. Danach kannst Du eigenverantwortlich die Konformität Deines Gerätes erklären, und stehst dann gegenüber Deinen Kunden in der Pflicht, diese auch zu erfüllen.
 
  • Technicolor TC4400 Docsis 3.1 Modem Info Thread Beitrag #2.757
Gesetzlich schuldet der Provider dem Kunden die Provisionierung eines standardkonformen Modems.
Eines geeigneten Endgeräts. Die Provisionierung eines standardkonformen VDSL2-Modems schuldet Dir ganz sicher kein Kabelanbieter...
Das TC4400 ist doch kein VDSL-2 Modem :wand:
Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen :hirnbump:
Es lohnt sich, Zitate auch mal mitzulesen. Ich habe den Text, der Dir offenbar entgangen ist, mal wieder eingefügt.
 
  • Technicolor TC4400 Docsis 3.1 Modem Info Thread Beitrag #2.758
Es lohnt sich, Zitate auch mal mitzulesen. Ich habe den Text, der Dir offenbar entgangen ist, mal wieder eingefügt.
Mensch Robert, wie konnte mir das nur entgehen :wein:
Du bist echt der Beste :super:
 
  • Technicolor TC4400 Docsis 3.1 Modem Info Thread Beitrag #2.759
Aber die eines TC4400 welches eben Standardkonform ist.
 
  • Technicolor TC4400 Docsis 3.1 Modem Info Thread Beitrag #2.760
Wenn es geeignet ist, sollte es auch funktionieren, nicht wahr?
Das hatten wir doch schon...laut ursprünglicher Spezifikation war es sehr wohl geeignet, das Diese nachträglich in genau diesem Punkt geändert worden ist, wird wohl weiter Anlass zur rechtlichen Spekulation bleiben, sofern niemand juristische Schritte dagegen unternehmen möchte. Genau diese Geschäftspraktik ebnet den KNBs doch den Weg zur Schaffung eines Hardware-Monopols mit gewissen Herstellern. Die BNA hat sich auch offenbar nicht einheitlich festgelegt, wie in unserem Fall zu verfahren ist. Laut der Antwort, die Lambert zugetragen wurde, ist es für die BNA rechtlich unbedenklich, wenn ein KNB seine technische Beschreibung im Nachhinein anpasst, um bestimmte Geräte nicht provisionieren zu müssen. Laut der Antwort die ich erhalten habe, ist es mein Problem und mein KNB könnte sogar ohne Änderung der Schnittstellenbeschreibung alles tun und machen was er möchte, denn alles nach der Multimediadose ist mein "Bier". Der Dame war aber offensichtlich die DOCSIS-Architektur unklar.

Ich werde auch erst im Herbst hören, was ein Fachanwalt zu dieser Situation zu sagen hat.

Ich gebe es aber mittlerweile auf, da scheinen wir wohl etwas festgefahren zu sein, wer denn nun die Schuld daran trägt.
 
  • Technicolor TC4400 Docsis 3.1 Modem Info Thread Beitrag #2.761
  • Technicolor TC4400 Docsis 3.1 Modem Info Thread Beitrag #2.762
Gibt es bei den VDF Spielzeugkisten eigentlich den Bridgemode?
 
  • Technicolor TC4400 Docsis 3.1 Modem Info Thread Beitrag #2.763
Gibt es bei den VDF Spielzeugkisten eigentlich den Bridgemode?

Anscheinend geht das bei VF, allerdings ha´ste dann noch die Telefonie in analog auf der Schrottbox laufen :motz:
 
  • Technicolor TC4400 Docsis 3.1 Modem Info Thread Beitrag #2.765
Ich gebe es aber mittlerweile auf, da scheinen wir wohl etwas festgefahren zu sein, wer denn nun die Schuld daran trägt.
Wie die rechtliche Lage aussieht, hat ja nun auch die BNetzA dargelegt. Dass das einige nicht akzeptieren wollen und sich rechtliche Ansprüche erträumen, die sie nie gehabt haben und IMHO auch nie bekommen werden, kann ich nicht nachvollziehen. Der Weg zu einem funktionierenden, freien Endgerät ist klar. Wer sich dennoch unbedingt die Rübe an der Wand wund schlagen möchte, und dabei auch noch seinem RA etwas Umsatz bescheren möchte, darf das gerne tun, so sinnlos es auch sein mag.
 
  • Technicolor TC4400 Docsis 3.1 Modem Info Thread Beitrag #2.766
Wie die rechtliche Lage aussieht, hat ja nun auch die BNetzA dargelegt. Dass das einige nicht akzeptieren wollen und sich rechtliche Ansprüche erträumen, die sie nie gehabt haben und IMHO auch nie bekommen werden, kann ich nicht nachvollziehen. Der Weg zu einem funktionierenden, freien Endgerät ist klar. Wer sich dennoch unbedingt die Rübe an der Wand wund schlagen möchte, und dabei auch noch seinem RA etwas Umsatz bescheren möchte, darf das gerne tun, so sinnlos es auch sein mag.

Und da widerspreche nicht nur ich dir, sondern auch die BNA, "[...]Das Ergebnis des Schlichtungsverfahrens ist nicht verbindlich. Den Parteien steht auch nach Abschluss des Schlichtungsverfahrens der weitere Rechtsweg offen.[...]"
Die BNA ist keine juristische Instanz, Entscheidungen die sie trifft, sind immer unter Vorbehalt des Rechtsweges.

[1] https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Verbraucherschlichtung/DasSchlichtungsverfahren/DasSchlichtungsverfahren-node.html

Und genau diese rechtliche Lage hat die BNA eben nicht dargelegt, siehe mein Beitrag oben.
 
  • Technicolor TC4400 Docsis 3.1 Modem Info Thread Beitrag #2.767
  • Technicolor TC4400 Docsis 3.1 Modem Info Thread Beitrag #2.768
Und da widerspreche nicht nur ich dir, sondern auch die BNA,
Hier die Aussage der BNetzA, auf die ich mich bezog:
Ich habe Antwort von der BNA bekommen:

Sehr geehrter Herr ------------,



vielen Dank für Ihre E-Mail. Das vorgetragene Problem ist dem Verbraucherservice bekannt und wurde nach Kommunikation der Fachseite mit dem Netzbetreiber einer rechtlichen Bewertung unterzogen.

Wie Ihnen bereits vom Netzbetreiber mitgeteilt wurde, hat dieser die bestimmungsgemäße Funktion seiner technischen Systeme, sowie eine Inkompatibilität in der Kommunikation für eine bestimmte Hardware/Software Kombination des TC 4400 zu diesen festgestellt. Deshalb hat Vodafone Kabel Deutschland die Beschreibung ihrer netzseitigen Schnittstelle angepasst und so für Hersteller dokumentiert.

Hersteller können Endgeräte passend zu den Schnittstellenbeschreibungen der Netzbetreiber bauen. Sollte ein Hersteller damit Probleme haben, kann sich dieser an die Bundesnetzagentur wenden.



Der § 41c Telekommunikationsgesetz (TKG) ist hier einschlägig.


Da man kein anderes reines Kabelmodem auf dem deutschen kaufen kann, sind Vodafonekabelkunden gezwungen deren Plasterouter oder AVM Kram an deren Anschluss zu nutzen. Das dürfte AVM freuen.
Ich habe Dir die entscheidenden Stellen noch einmal hervorgehoben.

Möchtest Du nun auch der rechtlichen Bewertung der BNetzA widersprechen?
 
  • Technicolor TC4400 Docsis 3.1 Modem Info Thread Beitrag #2.769
" Deshalb hat Vodafone Kabel Deutschland die Beschreibung ihrer netzseitigen Schnittstelle angepasst und so für Hersteller dokumentiert."

Und was genau hat VKD jetzt an der Beschreibung angepasst was TC noch nicht um(ge)setzt (hat)? Ich dachte, der Tab-Mist wäre mit der neuen Firmware behoben?
 
  • Technicolor TC4400 Docsis 3.1 Modem Info Thread Beitrag #2.770
Möchtest Du nun auch der rechtlichen Bewertung der BNetzA widersprechen?

Nochmal, das ist allerhöchstens eine rechtliche Sichtweise, endgültiges Recht ist dadurch nicht gesprochen worden, das kann NUR ein Gericht.
IMHO ist die Antwort wieder ein super Beispiel dafür, wie man Kunden im Hamsterrad rennen lassen kann, wenn ich jetzt Technicolor anfragen würde, ob das TC4400 der Schnittstellenbeschreibung von VFKD entspricht, und sie mir mit "ja" antworten, es VF aber trotzdem ablehnt, wie erfahre ich denn dann den wahren Grund der Ablehnung ?
 
  • Technicolor TC4400 Docsis 3.1 Modem Info Thread Beitrag #2.771
Mal ganz nebenbei, die Routerfreiheit und das Gesetz bezieht sich immer auf Endkunden und nicht auf Hersteller! Ich seh da nirgends dass du Ansprüche gegenüber deinem Hersteller durchsetzen kannst, es geht immer um Endkunden und Provider. Das TC4400 scheint ja offensichtlich schnittstellenkonform zu sein, nur hat Vodafone ganz klar keinen Bock. Von Anfang nicht. Und denen geht nun die Düse daß die neue Firmware den IPv6 "Bug" behebt.

Wenn ich das hier lese: https://www.golem.de/news/ein-jahr-routerfreiheit-die-freiheit-die-keiner-haben-will-1708-129233-2.html
Bis heute behauptet Vodafone auf seinem Produktportal im Internet: "Wichtig: Unsere Telefoniedienste können Sie auf einer Fritz!Box nicht nutzen, wenn Sie sie im Handel erwerben." Das ist natürlich seit genau einem Jahr Unfug. Inwieweit solche Fehlinformation Nutzer davon abgehalten hat, sich ein einen eigenen Kabelrouter zuzulegen, lässt sich natürlich nicht sagen. Vodafone hat zumindest versprochen, diese Passage zu entfernen, nachdem wir das Unternehmen darauf hingewiesen hatten.

Falls das nicht passiert, wäre das langsam ein Fall für die Verbraucherschützer. Deren Bundesverband VZBV zeigte sich auf Anfrage von Golem.de insgesamt zufrieden mit der Umsetzung des Gesetzes.

Die drehen sich alles so wie es grade passt, damit man ja keine fremden Geräte aktivieren muss.

@sch4kal Versuch es doch evtl. auch mal über die VZBV? Als Privatkunde kommt man da allein kaum durch, da muss man schon größere dazuholen.
 
  • Technicolor TC4400 Docsis 3.1 Modem Info Thread Beitrag #2.772
Ohje ok. Na immerhin etwas. Vermutlich aber mit Puma6? Müssen die auch regelmäßig neugestartet werden?

Fritten & Co. betreibt man am besten mit Zeitschaltuhr. Damit sie per Timer mind. 1x taegl. fuer ca. 10 Minuten stromlos gemacht werden.

Ansonsten sammelt sich auf den Kisten mit der Zeit anscheinend soviel Muell an, dass ein vernueftiger Betrieb unmoeglich wird.

So z.B. bei der Provider-Fritte meiner Nachbarin. Die hat garantiert an keinen Provider-Einstellungen herumgespielt. Nach 3 - 4 Tagen hat die Kiste angefangen bei Telefonie Aussetzer zu produzieren. Nach 10min stromlos machen ging's dann wieder fuer eine Weile. Unglaublich dieser Schrott.
 
  • Technicolor TC4400 Docsis 3.1 Modem Info Thread Beitrag #2.773
Ach du liebe Zeit...
 
  • Technicolor TC4400 Docsis 3.1 Modem Info Thread Beitrag #2.774
Fritten & Co. betreibt man am besten mit Zeitschaltuhr. Damit sie per Timer mind. 1x taegl. fuer ca. 10 Minuten stromlos gemacht werden.

So oft startet man doch nicht mal ein Windows PC neu :kratz:
 
  • Technicolor TC4400 Docsis 3.1 Modem Info Thread Beitrag #2.775
Möchtest Du nun auch der rechtlichen Bewertung der BNetzA widersprechen?
Nochmal, das ist allerhöchstens eine rechtliche Sichtweise, endgültiges Recht ist dadurch nicht gesprochen worden, das kann NUR ein Gericht.
Mal ganz nebenbei, die Routerfreiheit und das Gesetz bezieht sich immer auf Endkunden und nicht auf Hersteller! Ich seh da nirgends dass du Ansprüche gegenüber deinem Hersteller durchsetzen kannst, es geht immer um Endkunden und Provider.
Also meint ihr beide, es besser zu wissen als die BNetzA. Warum dann nicht auch mal die BNetzA verklagen?
IMHO ist die Antwort wieder ein super Beispiel dafür, wie man Kunden im Hamsterrad rennen lassen kann, wenn ich jetzt Technicolor anfragen würde, ob das TC4400 der Schnittstellenbeschreibung von VFKD entspricht, und sie mir mit "ja" antworten, es VF aber trotzdem ablehnt, wie erfahre ich denn dann den wahren Grund der Ablehnung ?
Ist das wirklich so schwer zu verstehen? Der Grund hat Dich als Endkunde gar nicht zu interessieren. Du kaufst ein Gerät, von welchem der Hersteller/Anbieter behauptet, es wäre für die Nutzung an Deinem Anschluss geeignet. Wenn das nicht funktioniert, ist das ein Produktmangel, den der Hersteller/Anbieter zu beheben hat. Wie er das tut, ist nicht Dein Problem. Wenn er das nicht tut, ist das auch nicht Dein Problem, sondern seines, denn Du hast einen Rechtsanspruch auf die bestimmungsgemäße Funktion des gekauften Produkts.
 
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