- Technicolor TC4400 Docsis 3.1 Modem Info Thread Beitrag #2.751
rv112
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Na die Pegel stimmen ja wohl. Bei KabelBW konnten die Techniker provisionieren.
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Eines geeigneten Endgeräts. Die Provisionierung eines standardkonformen VDSL2-Modems schuldet Dir ganz sicher kein Kabelanbieter...Gesetzlich schuldet der Provider dem Kunden die Provisionierung eines standardkonformen Modems.
Du hast das Gesetz nicht verstanden: Es öffnet den Markt für Endgeräte. Entsprechend haben Marktteilnehmer = Gerätehersteller Ansprüche ggü. den Netzbetreibern. Und der Kunde hat Ansprüche ggü. dem Gerätehersteller, der ihm die Eignung für seinen Anschluss zugesagt hat.Wenn er einfach neben seinen eigenen Geräten nur ganze ZWEI freie Gerätmodelle provisionieren will, und sich dann nach einem gebrabbelten "Inkompatibel" hinter einer Mauer des Schweigens zurückzieht, soll man als Schuldner auch mit einem Rechtsbeistand nicht weiterkommen können?
Dann hätte man sich das ganze Gesetz auch ganz sparen können...
Eines geeigneten Endgeräts. Die Provisionierung eines standardkonformen VDSL2-Modems schuldet Dir ganz sicher kein Kabelanbieter...Gesetzlich schuldet der Provider dem Kunden die Provisionierung eines standardkonformen Modems.
Das TC4400 ist doch kein VDSL-2 Modem :wand:Eines geeigneten Endgeräts. Die Provisionierung eines standardkonformen VDSL2-Modems schuldet Dir ganz sicher kein Kabelanbieter...
Wenn es geeignet ist, sollte es auch funktionieren, nicht wahr?Achso, das TC4400 war also nicht geeignet, um am Anschluss von VF betrieben zu werden bzw. ist jetzt urplötzlich nicht mehr geeignet ?!
Dann melde Dich bei VFKD als Hersteller und bitte um Zugang zum Testlabor, welcher Dir zu FRAND-Konditionen gewährt werden sollte. Das dürfte nicht kostenlos sein, aber als Hersteller mit Gewinnerzielungsabsicht kannst Du diese Kosten ja dann auf den Gerätepreis umlegen. Du musst natürlich damit rechnen, dass im Testlabor Fehler in der Gerätefirmware aufgedeckt werden, die Du als Hersteller dann selbsttätig und auf eigene Kosten beheben musst. Danach kannst Du eigenverantwortlich die Konformität Deines Gerätes erklären, und stehst dann gegenüber Deinen Kunden in der Pflicht, diese auch zu erfüllen.BTW. ich kann als Importeur (gilt dann nur für die bei Vector bestellten Modems) auch unter gewissen Umständen als Hersteller auftreten, somit haben die mir die technischen Details, warum es zu einer Ablehnung kommt, offen zulegen.
Es lohnt sich, Zitate auch mal mitzulesen. Ich habe den Text, der Dir offenbar entgangen ist, mal wieder eingefügt.Das TC4400 ist doch kein VDSL-2 Modem :wand:Eines geeigneten Endgeräts. Die Provisionierung eines standardkonformen VDSL2-Modems schuldet Dir ganz sicher kein Kabelanbieter...Gesetzlich schuldet der Provider dem Kunden die Provisionierung eines standardkonformen Modems.
Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen :hirnbump:
Mensch Robert, wie konnte mir das nur entgehen :wein:Es lohnt sich, Zitate auch mal mitzulesen. Ich habe den Text, der Dir offenbar entgangen ist, mal wieder eingefügt.
Das hatten wir doch schon...laut ursprünglicher Spezifikation war es sehr wohl geeignet, das Diese nachträglich in genau diesem Punkt geändert worden ist, wird wohl weiter Anlass zur rechtlichen Spekulation bleiben, sofern niemand juristische Schritte dagegen unternehmen möchte. Genau diese Geschäftspraktik ebnet den KNBs doch den Weg zur Schaffung eines Hardware-Monopols mit gewissen Herstellern. Die BNA hat sich auch offenbar nicht einheitlich festgelegt, wie in unserem Fall zu verfahren ist. Laut der Antwort, die Lambert zugetragen wurde, ist es für die BNA rechtlich unbedenklich, wenn ein KNB seine technische Beschreibung im Nachhinein anpasst, um bestimmte Geräte nicht provisionieren zu müssen. Laut der Antwort die ich erhalten habe, ist es mein Problem und mein KNB könnte sogar ohne Änderung der Schnittstellenbeschreibung alles tun und machen was er möchte, denn alles nach der Multimediadose ist mein "Bier". Der Dame war aber offensichtlich die DOCSIS-Architektur unklar.Wenn es geeignet ist, sollte es auch funktionieren, nicht wahr?
Dann hat die VF Ihr Ziel ja erreicht, der Kunde gibt klein bei und geht zermürbt auf die Providerkiste zurück :zerstör:Ich gebe es aber mittlerweile auf
Gibt es bei den VDF Spielzeugkisten eigentlich den Bridgemode?
Dann hat die VF Ihr Ziel ja erreicht, der Kunde gibt klein bei und geht zermürbt auf die Providerkiste zurück :zerstör:Ich gebe es aber mittlerweile auf
Wie die rechtliche Lage aussieht, hat ja nun auch die BNetzA dargelegt. Dass das einige nicht akzeptieren wollen und sich rechtliche Ansprüche erträumen, die sie nie gehabt haben und IMHO auch nie bekommen werden, kann ich nicht nachvollziehen. Der Weg zu einem funktionierenden, freien Endgerät ist klar. Wer sich dennoch unbedingt die Rübe an der Wand wund schlagen möchte, und dabei auch noch seinem RA etwas Umsatz bescheren möchte, darf das gerne tun, so sinnlos es auch sein mag.Ich gebe es aber mittlerweile auf, da scheinen wir wohl etwas festgefahren zu sein, wer denn nun die Schuld daran trägt.
Wie die rechtliche Lage aussieht, hat ja nun auch die BNetzA dargelegt. Dass das einige nicht akzeptieren wollen und sich rechtliche Ansprüche erträumen, die sie nie gehabt haben und IMHO auch nie bekommen werden, kann ich nicht nachvollziehen. Der Weg zu einem funktionierenden, freien Endgerät ist klar. Wer sich dennoch unbedingt die Rübe an der Wand wund schlagen möchte, und dabei auch noch seinem RA etwas Umsatz bescheren möchte, darf das gerne tun, so sinnlos es auch sein mag.
Gibt es bei den VDF Spielzeugkisten eigentlich den Bridgemode?
Anscheinend geht das bei VF, allerdings ha´ste dann noch die Telefonie in analog auf der Schrottbox laufen :motz:
Hier die Aussage der BNetzA, auf die ich mich bezog:Und da widerspreche nicht nur ich dir, sondern auch die BNA,
Ich habe Dir die entscheidenden Stellen noch einmal hervorgehoben.Ich habe Antwort von der BNA bekommen:
Sehr geehrter Herr ------------,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Das vorgetragene Problem ist dem Verbraucherservice bekannt und wurde nach Kommunikation der Fachseite mit dem Netzbetreiber einer rechtlichen Bewertung unterzogen.
Wie Ihnen bereits vom Netzbetreiber mitgeteilt wurde, hat dieser die bestimmungsgemäße Funktion seiner technischen Systeme, sowie eine Inkompatibilität in der Kommunikation für eine bestimmte Hardware/Software Kombination des TC 4400 zu diesen festgestellt. Deshalb hat Vodafone Kabel Deutschland die Beschreibung ihrer netzseitigen Schnittstelle angepasst und so für Hersteller dokumentiert.
Hersteller können Endgeräte passend zu den Schnittstellenbeschreibungen der Netzbetreiber bauen. Sollte ein Hersteller damit Probleme haben, kann sich dieser an die Bundesnetzagentur wenden.
Der § 41c Telekommunikationsgesetz (TKG) ist hier einschlägig.
Da man kein anderes reines Kabelmodem auf dem deutschen kaufen kann, sind Vodafonekabelkunden gezwungen deren Plasterouter oder AVM Kram an deren Anschluss zu nutzen. Das dürfte AVM freuen.
Möchtest Du nun auch der rechtlichen Bewertung der BNetzA widersprechen?
Bis heute behauptet Vodafone auf seinem Produktportal im Internet: "Wichtig: Unsere Telefoniedienste können Sie auf einer Fritz!Box nicht nutzen, wenn Sie sie im Handel erwerben." Das ist natürlich seit genau einem Jahr Unfug. Inwieweit solche Fehlinformation Nutzer davon abgehalten hat, sich ein einen eigenen Kabelrouter zuzulegen, lässt sich natürlich nicht sagen. Vodafone hat zumindest versprochen, diese Passage zu entfernen, nachdem wir das Unternehmen darauf hingewiesen hatten.
Falls das nicht passiert, wäre das langsam ein Fall für die Verbraucherschützer. Deren Bundesverband VZBV zeigte sich auf Anfrage von Golem.de insgesamt zufrieden mit der Umsetzung des Gesetzes.
Ohje ok. Na immerhin etwas. Vermutlich aber mit Puma6? Müssen die auch regelmäßig neugestartet werden?
Fritten & Co. betreibt man am besten mit Zeitschaltuhr. Damit sie per Timer mind. 1x taegl. fuer ca. 10 Minuten stromlos gemacht werden.
Nochmal, das ist allerhöchstens eine rechtliche Sichtweise, endgültiges Recht ist dadurch nicht gesprochen worden, das kann NUR ein Gericht.Möchtest Du nun auch der rechtlichen Bewertung der BNetzA widersprechen?
Also meint ihr beide, es besser zu wissen als die BNetzA. Warum dann nicht auch mal die BNetzA verklagen?Mal ganz nebenbei, die Routerfreiheit und das Gesetz bezieht sich immer auf Endkunden und nicht auf Hersteller! Ich seh da nirgends dass du Ansprüche gegenüber deinem Hersteller durchsetzen kannst, es geht immer um Endkunden und Provider.
Ist das wirklich so schwer zu verstehen? Der Grund hat Dich als Endkunde gar nicht zu interessieren. Du kaufst ein Gerät, von welchem der Hersteller/Anbieter behauptet, es wäre für die Nutzung an Deinem Anschluss geeignet. Wenn das nicht funktioniert, ist das ein Produktmangel, den der Hersteller/Anbieter zu beheben hat. Wie er das tut, ist nicht Dein Problem. Wenn er das nicht tut, ist das auch nicht Dein Problem, sondern seines, denn Du hast einen Rechtsanspruch auf die bestimmungsgemäße Funktion des gekauften Produkts.IMHO ist die Antwort wieder ein super Beispiel dafür, wie man Kunden im Hamsterrad rennen lassen kann, wenn ich jetzt Technicolor anfragen würde, ob das TC4400 der Schnittstellenbeschreibung von VFKD entspricht, und sie mir mit "ja" antworten, es VF aber trotzdem ablehnt, wie erfahre ich denn dann den wahren Grund der Ablehnung ?