Ich finde immer wieder lustig, wie Du der Ansicht bist, der Hersteller des Gerätes müsse/solle Schnittstellenkonformität "erklären".
Ein Modem kann zu den gängigen Schnittstellenbeschreibungen nicht konform sein, weil es beispielsweise keinen DSLite-Client an Board hat.
Heißt das im Umkehrschluß, dass man niemals nicht ein Modem an einem Kabelanschluß betreiben kann?
-> Da wüsste ich einen Haufen Fälle, wo das trotzdem funktioniert.
Das Modem kann aber durchaus zu den relevanten Teilen einer Schnittstellenbeschreibung einfach so konform sein. In der Regel kann man das auch dem Datenblatt entnehmen, beispielsweise ist die Unterstützung für EuroDOCSIS 3.0 so eine Schnittstelle, auf die sich auch UM bezieht.
Wenn der KNB den Anschluss eines anzunehmend konformen Gerätes verweigert, muss er im Rechtstreit durchaus darlegen, weshalb er das tut. Spätestens dann hätte man die Antwort.
Es gibt übrigens noch Treu und Glauben und geltende Standards. Ein Netzbetreiber kann sich für die Schnittstellenbeschreibung nicht irgendwelchen Scheiß zusammenerfinden, bloß um nur bestimmte Geräte zuzulassen.