Update zu Vodafone:
1) Achtung: Die nachfolgende Aussage wurde von einem anderen Mitarbeiter revidiert, klingt aber durchaus plausibel. Ein Rückruftechniker berichtete mir, dass nur Modems in der Vodafone-internen Liste von Endgeräten aktiviert werden können und alle anderen Geräte abgelehnt werden. Könnte mir hier das versehentliche Leaken einer internen Richtline vorstellen, aber wie gesagt, ein anderer Mitarbeiter widersprach dieser Aussage explizit.
2) Ein weiterer Mitarbeiter scheint wohl mit dem Fall vertraut zu sein und wiederholte, dass es sich um Geräte aus bestehenden Verträgen handle und diese widerrechtlich verkauft wurden. Meine Erklärung des Kaufweges war ihm schlicht egal und er wiederholte diese bloße Behauptung, meinen Einwand der Rechtmäßigkeit des Kaufes mit "wie auch immer" abwinkend. Ebenfalls erklärte er, dass die Endgerätefreiheit nur für im freien Handel erhältliche geräte gilt - dies kann ich § 41b Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes nicht entnehmen. Die explizite Verweigerung erfordert eine Verletzung der Richtlinie 2014/30/EU und eine implizite die Inkompatibilität mit der Providerschnittstelle (implizit, da es "einfach nicht funktioniert"). Von der Verfügbarkeit des Modems sehe ich keine Angaben.
Da, selbst, wenn 1) ein "Missverständnis" war, immer noch 2) greift, habe ich eine Verbraucherschlichtung bei der BNA beantragt.