Dass der Fall vor dem Kartellamt landet, steht für alle Beteiligten fest. Die Frage ist nur, vor welchem: Bonn oder Brüssel? Alle Fälle mit einem Umsatz von mehr als fünf Milliarden Euro werden generell in Brüssel verhandelt.
Allerdings könnte der Fall auch zurück nach Deutschland verwiesen werden, schätzen Kartellrechtsexperten, gehen aber davon aus, dass das unwahrscheinlich ist, weil Vodafone angeblich nicht nur die deutsche Unitymedia, sondern auch die Liberty-Töchter in Tschechien, Ungarn und Rumänien übernehmen will.
Damit würde wohl die EU-Kommission die Übernahme prüfen. Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hatte in der Vergangenheit Fusionen in der Branche unterbunden, etwa in Großbritannien die geplante Übernahme von O2 durch Hutchison im Mai 2016. Allerdings handelte es sich dabei um zwei Mobilfunknetzbetreiber – das Verschwinden eines Konkurrenten bedeute weniger Wettbewerb, argumentierte die Kommissarin. Zusammenschlüsse zwischen Mobilfunk- und Kabelanbietern genehmigte sie in der Vergangenheit hingegen, etwa 2014 in den Niederlanden.
Das deutsche Kartellamt erklärte auf Anfrage, noch liege keine Anmeldung für eine Übernahme von Unitymedia vor.